Die Hauptaufgabe der Jugendhilfeplanung im Landkreis ist die Herstellung und Sicherung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Oft wird Planung mit mathematisch-wissenschaftlicher Abhandlung verwechselt. Dabei ist Planung ein kontinuierlicher Prozess mit vielen beteiligten Personen und Institutionen.
Die Jugendhilfeplanung erarbeitet einen Überblick über das bestehende Angebot, stellt fest, wo weiterer Bedarf besteht und trägt Sorge dafür, dass notwendige neue Angebote auf den Weg gebracht und umgesetzt werden. Werden zusätzliche Kitaplätze benötigt? In welchen Ämtern, Städten und Gemeinden besteht ein hoher Platzbedarf? Wo könnten Erweiterungen in Kitas erfolgen? Ist ein geplanter Kitaneubau erforderlich und zukünftig bedarfsgerecht? All diese Fragen sind durch Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit dem FD Jugend und Trägern zu klären.
Das heißt der Fokus richtet sich unter anderem auf Kitas, erzieherische Hilfen, Schulsozial- und Jugendsozialarbeit und die offene Jugendarbeit. An der Neuausrichtung in den Hilfen zur Erziehung wirkt Jugendhilfeplanung mit, berät Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Weiterentwicklung ihrer Konzepte und Angebote und bestehender Bedarfe, gibt Impulse für fachliche Innovation und Veränderungen. Wichtig ist hierbei, dass auch die Interessen der Kinder und Jugendlichen und Familien im Landkreis berücksichtigt werden. Im Rahmen der Planungsprozesse sind die freien Träger zu beteiligen. Die Grundlage für die Jugendhilfeplanung ist im § 80 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) zu finden.
Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich weiter verschlechtert, so dass die Jugendhilfe in noch stärkerer Konkurrenz um Ressourcen mit anderen kommunalen Aufgabenbereichen steht. Die Anforderungen aus Finanzpolitik und Verwaltungsleitung gehen in Richtung Senkung von Ausgaben, was mit Standardsenkungen einherginge, die der §80 SGB VIII nicht vorsieht. Jugendhilfeplanung steht hier also zwischen dem gesetzlichen Auftrag und finanziellen Rahmenbedingungen. Sie hat damit eine wichtige Aufgabe, die nur im Zusammenspiel mit dem Jugendhilfeausschuss und dem Jugendamt zu lösen ist.