Vorbeugender Brandschutz

Der Bereich des vorbeugenden Brandschutzes ist überwiegend gekennzeichnet durch die Erarbeitung von brandschutztechnischen Stellungnahmen, die Brandverhütungsschauen, die Abnahme von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie die Beratung zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes.

Brandverhütungsschau

Brand- oder explosionsgefährdete bauliche Anlagen sowie Einrichtungen, in denen während ihrer Nutzung ein größerer Personenkreis in Gefahr kommen kann, sind regelmäßig einer Brandverhütungsschau zu unterziehen. Die Brandverhütungsschau umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Brand- und Explosionsgefahren verursachende Mängel sind festzustellen, Ihre Beseitigung anzuordnen und zu überwachen.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Diese Stellungnahmen werden im Rahmen von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren gegeben. Unter anderem wird auf die Problematik der Löschwasserversorgung, der Zufahrtsmöglichkeiten, der Stellflächen, der Angriffswege der Feuerwehr, der Rettungswege, der brandschutztechnischen Ausrüstung und Einrichtung sowie der Sicherung der Einsatzhandlungen der Feuerwehr eingegangen. Ebenfalls erfolgt die Abgabe von Stellungnahmen gemäß Gewerbeordnung, wie z.B. bei Großveranstaltungen, Volksfesten und Ausstellungen.

Abnahme brandschutztechnischer Anlagen und Einrichtungen

Vor Inbetriebnahme von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen sind diese abzunehmen. Unter anderem wird die Funktionstüchtigkeit von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Feuerwehrschließungen überprüft.

Beratung zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes

Eine Beratung erfolgt bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes.