Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Hier erfolgt die rechtliche Beratung aller Verwaltungseinheiten, des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie der Gesellschaften an denen der Landkreis beteiligt ist. Bestandteil der rechtlichen Beratung ist natürlich auch das Führen von Prozessen und die damit verbundene Vertretung vor den Gerichten.
Neben der internen rechtlichen Beratung nimmt der Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung die Aufgaben des Landrates als untere Rechtsaufsichtsbehörde über die Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände im Landkreis Ludwigslust-Parchim wahr.
Wesentliche Aufgabe der Rechtsaufsicht ist die Beratung und Unterstützung. Daneben soll die Rechtsaufsicht aber auch die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen. Hierbei versteht sich die untere Rechtsaufsichtsbehörde als beratender Partner im Interesse einer prioritär präventiven Tätigkeit zur Sicherung eines rechtmäßigen Handelns insbesondere auch im Verhältnis zu den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises. Für den Fall, dass sich ein rechtmäßiges Handeln nicht kooperativ herstellen lässt, stehen der Rechtsaufsicht bestimmte Zwangsmittel wie etwa die Beanstandung und Aufhebung von Beschlüssen bis hin zur Einsetzung eines Beauftragten als weitest gehende Maßnahme zur Verfügung.
Die Rechtsaufsicht umfasst aber auch die Prüfung und gegebenenfalls Genehmigung von Haushaltssatzungen, die Genehmigung von Krediten und Kaufverträgen sowie die Prüfung von Satzungen und Beschlüssen der Städte, Gemeinden Ämter und Zweckverbände unseres Landkreises. Der Fachdienst bearbeitet Dienstaufsichtsbeschwerden über die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, falls nicht ein anderes Selbstverwaltungsorgan hierfür zuständig ist und übt auch die Aufgabe als Vergabeprüfstelle aus, sofern sich ein Bieter im Rahmen einer Ausschreibung der Kommunen nach der VOL/A oder VOB/A benachteiligt sieht.