Deutschstämmige Aussiedler
Allgemeine Hinweise
Aufgabe der Aussiedlerbehörde ist es,
- Aufnahme, Eingliederung und Integration von Spätaussiedlern im Landkreis
- Feststellung des Vertriebenenstatus
Ansprechpartner
SB Staatsangehörigkeit (Standort Parchim)
Herr Thomas Pietz
Raum: | 406 |
Telefon: | 03871 722-3019 |
Fax: | 03871 722-77-3019 |
E-Mail: | [email protected] |
Gesetzliche Grundlage
* Zuwanderungsgesetz - in Kraft getreten am 1. Januar 2005
* Bundesvertriebenengesetz vom 02.06.1993, zuletzt geändert durch Art. 6 G vom 30.07.2004
(Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge)
* Aufnahme ausländischer Flüchtlinge - Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) -
Hintergrundinfo
Jeder, der nach dem Bundesvertriebenengesetz mit einem Aufnahmebescheid in die BRD einreist und nach dem Wohnortzuweisungsgesetz unserem Landkreis zugeteilt wird, erfährt hier eine erste Betreuung zur Integration in der neuen Heimat.
Die Aufnahmeanträge nach dem Bundesvertriebenengesetz können zugesandt oder abgeholt werden.
Die Prüfung des Vertriebenenstatus erfolgt nur auf Antrag einer Behörde z.B. von der Rentenversicherungsanstalt.