Schornsteinfegerwesen

Allgemeine Hinweise

Es besteht die Fachaufsicht gegenüber alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Ansprechpartner

SB Gewerbeaufsicht

Frau Karen Lauckner

Raum: 425
Telefon: 03871 722-3017
Fax: 03871 722-77-3017
E-Mail: [email protected]

 

Gesetzliche Grundlage

* Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 18 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist

Hintergrundinfo

Im Rahmen der Fachaufsicht werden in Abständen die Bezirksschornsteinfeger hinsichtlich des Führens der Kehrbücher und über das Verzeichnis der Nebenarbeiten geprüft. Halbjährlich sind durch die Schornsteinfeger die Überprüfungsprotokolle der eingesetzten Messgeräte vorzulegen.
Unterstützung erhalten die Bezirksschornsteinfeger durch das Amt, falls es Probleme mit Eigentümern von Grundstücken oder Räumen gibt, die dem Schornsteinfeger den Zutritt nicht gewähren. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen. Weiterhin wird den Bezirksschornsteinfegern Unterstützung gegeben bei der Einziehung rückständiger Schornsteinfegergebühren.

Zuständiger Schornsteinfeger

 Hier finden Sie für Ihren Wohnort Ihren zuständigen Schornsteinfeger.

-     Verzeichnis aller Orte und zuständiger Schornsteinfeger

-     Verzeichnis Kehrbezirke und zuständiger Schornsteinfeger