Schwarzarbeit
Allgemeine Hinweise
Bei Verdacht auf Schwarzarbeit hat jeder Bürger das Recht Anzeige zu erstatten.
Ansprechpartner
Frau Karen Lauckner
Raum: | 425 |
Telefon: | 03871 722-3017 |
Fax: | 03871-722-77-3017 |
E-Mail: | [email protected] |
Gesetzliche Grundlage
* Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23. Juli 2004
Hintergrundinfo
Es wird hier nur ein geringer Teil der so genannten "Schwarzarbeit" verfolgt und bearbeitet. Es sind Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, wenn der Behörde bekannt geworden ist, dass ein Bürger für eine durch ihn ausgeführte gewerbliche Tätigkeit keine Gewerbeanzeige bzw. ein Handwerk ausübt, wozu er keine Handwerksrolleneintragung vorgenommen hat.