Schwarzarbeit

Allgemeine Hinweise

Bei Verdacht auf Schwarzarbeit hat jeder Bürger das Recht Anzeige zu erstatten.

Ansprechpartner

Frau Karen Lauckner

Raum: 425
Telefon: 03871 722-3017
Fax: 03871-722-77-3017
E-Mail: [email protected]

 

Gesetzliche Grundlage

* Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung  vom 23. Juli 2004

Hintergrundinfo

Es wird hier nur ein geringer Teil der so genannten "Schwarzarbeit" verfolgt und bearbeitet. Es sind Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, wenn der Behörde bekannt geworden ist, dass ein Bürger für eine durch ihn ausgeführte gewerbliche Tätigkeit keine Gewerbeanzeige bzw. ein Handwerk ausübt, wozu er keine Handwerksrolleneintragung vorgenommen hat.