Fachdienst Straßenverkehr
Der Fachdienst Straßenverkehr wird täglich von vielen Bürgern des Landkreises frequentiert. Dabei sind die Hauptanliegen der Bürger die Erteilung von Fahrerlaubnissen sowie der Umtausch von Führerscheinen. Hier unterscheidet man in allgemeine Antragstellung und Antragstellung nach Negativereignissen.
Die allgemeinen Antragstellungen werden in Parchim und Schwerin von den Führerscheinstellen oder in einem der neun Bürgerbüros entgegengenommen. Ist hingegen der Führerschein weg, richtigerweise ist die Fahrerlaubnis entzogen, ist der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis für die ehemaligen Landkreise Ludwigslust und Parchim in Parchim zu stellen, für die Schweriner weiterhin in der Landeshauptstadt Schwerin.
Die Aufsicht einschließlich der Genehmigungen nach dem Fahrlehrergesetz unterliegen ebenfalls dem Fachdienst.
Im Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde werden Anträge auf Straßensperrungen, die Verkehrsbeschilderungen sowie Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung bearbeitet. Genehmigungen für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr, also für Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Transportunternehmen werden hier erteilt.
Der Backoffice-Bereich der Kfz-Zulassung ist verantwortlich dafür, dass Bürger bzw. Fahrzeughalter u. a. bei fehlendem Versicherungsschutz, Steuerschulden oder Mängeln am Fahrzeug zum Handeln aufgefordert werden.
Auch die Zulassungsstelle in Schwerin (Otto-Hahn-Straße) gehört zum Verantwortungsbereich des Fachdienstes.