Fachdienst Soziales

Ein Fachdienst und ganz viele unterschiedliche Leistungen, die auf Antrag bewilligt werden - so könnte man in wenigen Worten umreißen, was den Bereich Soziales innerhalb der Kreisverwaltung ausmacht.

Tatsächlich ist der Bereich des Sozialen ein sehr umfangreicher, komplexer, komplizierter und in sich abgeschlossener Teil innerhalb der Kreisverwaltung, der neben der Bewilligung sehr unterschiedlicher Leistungen die Beratung des Antragstellers oder des Nachfragenden im Vordergrund sieht.

Neben Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt werden beispielsweise ergänzende Pflegeleistungen, Leistungen der Eingliederungshilfe oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt. Hinzu kommt die Bewilligung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), von Assistenzleistungen oder auch die Ausreichung persönlicher Budgets, sofern die Bedarfe entsprechend festgestellt worden sind.

Im Leistungsspektrum des Fachdienstes Soziales finden sich darüber hinaus Leistungen der Frühförderung oder der Übernahme von Kosten für Plätze in integrativen Kindertageseinrichtungen ebenso, wie die Bewilligung von Blindenhilfe oder Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Bei all diesen Leistungen, die entweder einzeln oder auch als Komplexleistung gewährt werden, stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes helfend zur Seite und sind gern auch zur Beratung des Einzelnen bereit, so dass kompetente und schnelle Hilfe ziel- und ergebnisorientiert gewährt werden kann.

Der Fachdienst Soziales ist in die 3 folgenden Fachgebiete untergliedert:

Fachgebiet 1 - Gesamtfall

Fachgebietsleitung

Fachgebietsleiterin ist Frau Christiane Krüger

Raum: 137

Telefon: 03871 722 5010

Fax: 03871 722 77 5010

E-Mail: [email protected]

Aufgaben

Wie der Name schon sagt, wird durch die Gesamtfallbearbeiterinnen und -bearbeiter alles das bearbeitet, was zu einem „Fall“ gehört. Der hilfesuchende Mensch hat nur einen Ansprechpartner im Fachdienst. Egal, ob nun Hilfe zum Lebensunterhalt, Pflegeleistungen, Blindengeld, betreutes Wohnen oder Ähnliches beantragt wird, nur ein/e Sachbearbeiter/in im Fachdienst Soziales ist für ihn zuständig.


Eingliederungshilfe für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innerhalb von Einrichtungen

Eingliederungshilfe für Suchtkranke

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfen zur Gesundheit

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Landesblindengeld / Blindenhilfe

Ansprechpartner

Ihren Ansprechpartner für den Bereich des Gesamtfalles finden Sie unter folgendem Link

Ansprechpartner Gesamtfall

Fachgebiet 2 - Asyl und BuT

Fachgebietsleitung

Fachgebietsleiterin ist Frau Daniela Dabers

Raum: 237

Telefon: 03871 722 5060

Fax: 03871 722 77 5060

E-Mail: [email protected]

Aufgaben

Dieses Fachgebiet umfasst den Haushalt des Fachdienstes, inclusive Controlling im Bereich des SGB II, die Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten und den Bereich Bildung und Teilhabe


 

Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten

BAföG

Bildung und Teilhabe

Ansprechpartner

Ihren Ansprechpartner für den Bereich des Fachgebietes 2 finden Sie unter folgendem Link

Ansprechpartner Fachgebiet 2

Fachgebiet 3 - Weitere Leistungen

Fachgebietsleitung

Fachgebietsleiterin ist Frau Sara Wagner

Raum: 230

Telefon: 03871 722 5080

Fax: 03871 722 77 5080

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner

Ihren Ansprechpartner für den Bereich des Fachgebietes 3 finden Sie unter folgendem Link

Ansprechpartner Fachgebiet 3