Fachdienst Soziales
Ein Fachdienst und ganz viele unterschiedliche Leistungen, die auf Antrag bewilligt werden - so könnte man in wenigen Worten umreißen, was den Bereich Soziales innerhalb der Kreisverwaltung ausmacht.
Tatsächlich ist der Bereich des Sozialen ein sehr umfangreicher, komplexer, komplizierter und in sich abgeschlossener Teil innerhalb der Kreisverwaltung, der neben der Bewilligung sehr unterschiedlicher Leistungen die Beratung des Antragstellers oder des Nachfragenden im Vordergrund sieht.
Neben Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt werden beispielsweise ergänzende Pflegeleistungen, Leistungen der Eingliederungshilfe oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt. Hinzu kommt die Bewilligung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), von Assistenzleistungen oder auch die Ausreichung persönlicher Budgets, sofern die Bedarfe entsprechend festgestellt worden sind.
Im Leistungsspektrum des Fachdienstes Soziales finden sich darüber hinaus Leistungen der Frühförderung oder der Übernahme von Kosten für Plätze in integrativen Kindertageseinrichtungen ebenso, wie die Bewilligung von Blindenhilfe oder Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
Bei all diesen Leistungen, die entweder einzeln oder auch als Komplexleistung gewährt werden, stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes helfend zur Seite und sind gern auch zur Beratung des Einzelnen bereit, so dass kompetente und schnelle Hilfe ziel- und ergebnisorientiert gewährt werden kann.