Eingliederungshilfe für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen

Allgemeine Hinweise

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Ansprechpartner

Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unter folgendem Link im Bereich "Fachgebiet I - Ansprechpartner"

Ansprechpartner Gesamtfall

Hintergrundinfo

Im ambulanten und teilstationären Bereich können dieses folgende Eingliederungshilfen sein:

  • z.B. Frühförderung von behinderten oder von Behinderung bedrohter Kinder
  • Integrative Kindertagesstätten
  • betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen in der Häuslichkeit
  • Tages- oder Begegnungsstätten für Menschen mit geistiger Behinderung oder
    psychischen Erkrankungen
  • Werkstatt für behinderte Menschen
  • behinderten gerechter Umbau (z.B. Wohnung, KFZ)