Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innerhalb von Einrichtungen

Allgemeine Hinweise

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Ansprechpartner

Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unter folgendem Link im Bereich "Fachgebiet I - Ansprechpartner"

Ansprechpartner Gesamtfall

Hintergrundinfo

Als Eingliederungshilfe innerhalb von Einrichtungen (vollstationär) können dieses sein:

  • Wohnheime
  • Sozialtherapeutische Übergangswohngruppe
  • Sozialtherapeutische Wohngruppe
  • Wohngruppen für besondere Behinderungsarten (Verhaltensauffälligkeiten, Autismus usw.)
  • Psychosoziale Wohngruppe