Förderung Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen
Allgemeine Informationen
Der Landkreis fördert im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen insbesondere Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung und unterstützt so die sozialen Aktivitäten der Bürger im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Die Bewilligung erfolgt nach den Kriterien der geltenden Richtlinie des Landkreis Ludwigslust-Parchim, nach pflichtgemäßen Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.