Frühförderung (Kinder)

Allgemeine Hinweise

Eingliederungshilfe für ambulante Frühförderung ist die frühstmögliche Hilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder. Die Fördereinheiten werden als Einzel- oder Gruppen-förderung erbracht, meist in der Häuslichkeit, aber auch in der Frühförderstelle oder der Kindertageseinrichtung.
Ziel ist die frühstmögliche Abwendung einer drohenden Behinderung, die Verlangsamung des fortschreitenden Verlaufs einer Behinderung oder die Minderung oder Beseitigung der Folgen einer Behinderung..

Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen ist eine Eingliederungshilfe in teilstationärer Form. Sie ermöglicht und sichert die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Förderung der Kinder erfolgt in integrativen Kindertagesstätten (Integrativgruppen, die von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und von nicht behinderten Kindern besucht erden), in Form von Einzelintegration (Aufnahme einzelner oder von Behinderung bedrohter Kinder in eine Regeleinrichtung) und in Sonderkindergärten und Sondergruppen für sinnesbehinderte, körperbehinderte oder mehrfachbehinderte Kinder.
Fahrkosten werden einzelfallbezogen abgerechnet.

Beide Leistungen können einzeln erbracht werden, sich aber auch ergänzen.

Ansprechpartner

SB Hilfeplanung, FA (AK PCH)

Frau Antje Marckwardt

Raum: 133
Telefon: 03871 722 5089
Fax: 03871 722 77 5089
E-Mail: [email protected]

SB Hilfeplanung, FA (AK LWL)

Frau Manuela Cordt

Raum: 133
Telefon: 03871 722 5090
Fax: 03871 722 77 5090
E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage

Eingliederungshilfe für ambulante Frühförderung

* §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
* §§ 26 Abs. 2, 30 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen

* §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
* §§ 55, 56 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)


 

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Hintergrundinfo

Eingliederungshilfe für ambulante Frühförderung

Zielgruppe sind behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zur Einschulung.
Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen

Zielgruppe sind behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschuldung.
Die Leistung ist vermögensunabhängig. In Sonderkindergärten und -gruppen müssen die Eltern eine "Häusliche Ersparnis" zahlen. Diese ist einkommensabhängig.