Frühförderung (Kinder)
Allgemeine Hinweise
Eingliederungshilfe für ambulante Frühförderung ist die frühstmögliche Hilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder. Die Fördereinheiten werden als Einzel- oder Gruppen-förderung erbracht, meist in der Häuslichkeit, aber auch in der Frühförderstelle oder der Kindertageseinrichtung.
Ziel ist die frühstmögliche Abwendung einer drohenden Behinderung, die Verlangsamung des fortschreitenden Verlaufs einer Behinderung oder die Minderung oder Beseitigung der Folgen einer Behinderung..
Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen ist eine Eingliederungshilfe in teilstationärer Form. Sie ermöglicht und sichert die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Förderung der Kinder erfolgt in integrativen Kindertagesstätten (Integrativgruppen, die von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und von nicht behinderten Kindern besucht erden), in Form von Einzelintegration (Aufnahme einzelner oder von Behinderung bedrohter Kinder in eine Regeleinrichtung) und in Sonderkindergärten und Sondergruppen für sinnesbehinderte, körperbehinderte oder mehrfachbehinderte Kinder.
Fahrkosten werden einzelfallbezogen abgerechnet.
Beide Leistungen können einzeln erbracht werden, sich aber auch ergänzen.