Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Allgemeine Hinweise

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Ansprechpartner

Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unter folgendem Link im Bereich "Fachgebiet I - Ansprechpartner"

Ansprechpartner Gesamtfall

Gesetzliche Grundlage

Sozialgesetzbuch Zwölftes- Buch  (SGB XII) Achtes Kapitel


Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe

Hintergrundinfo

Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Die Hilfe kann als ambulante oder vollstationäre Leistung erbracht werden.

  • z.B. ambulant betreutes Wohnen
  • Tages- und Begegnungsstätte
  • Übergangswohnheim