Landesblindengeld / Blindenhilfe

Allgemeine Hinweise

Landesblindengeld erhalten Personen, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „BL“ oder eines Bescheides über die Feststellung einer hochgradigen Sehbehinderung sind.
Blindenhilfe erhalten Personen, die die Voraussetzungen für das Landesblindengeld erfüllen und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „BL“ sind. Hochgradig Sehbehinderte haben keinen Anspruch.

Ansprechpartner

Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unter folgendem Link im Bereich "Fachgebiet I - Ansprechpartner"

Ansprechpartner Gesamtfall

Hintergrundinfo

Landesblindengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Die Gewährung von Blindenhilfe erfolgt dagegen grundsätzlich unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.