Landesblindengeld / Blindenhilfe
Allgemeine Hinweise
Landesblindengeld erhalten Personen, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „BL“ oder eines Bescheides über die Feststellung einer hochgradigen Sehbehinderung sind.
Blindenhilfe erhalten Personen, die die Voraussetzungen für das Landesblindengeld erfüllen und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „BL“ sind. Hochgradig Sehbehinderte haben keinen Anspruch.