Fachdienst Jugend
Im Fachdienst Jugend sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in drei Fachgebieten tätig.
Im Fachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Bezirkssozialarbeiterinnen Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung gewährt. Die Sozialarbeiterinnen sind verantwortlich für die Sicherung des Kindeswohls. Weiterhin werden durch die Mitarbeiterinnen Amtsvormundschaften ausgeübt. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Arbeit mit den Pflegeeltern sowie die Unterstützung der Eltern bei Adoptionen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt in Angelegenheiten der Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit den Familiengerichten. Durch die Jugendhilfe im Strafverfahren werden Jugendliche durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes während des gesamten Strafverfahrens begleitet.
Im Fachgebiet Verwaltung werden Aufgaben in den Bereichen Unterhalt, Beistandschaft, Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen sowie Unterhaltsvorschussleistungen erfüllt. Durch die wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgt die Bearbeitung der Vergütung von Hilfen, die Überleitung von Sozialleistungsansprüchen und die Kostenheranziehung von Eltern. Im Bereich der Prävention werden Projekte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Personalkosten in der Jugend- und Schulsozialarbeit gefördert.
Im Fachgebiet Kindertagesstätten werden alle Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen im Rahmen des Kindertagesförderungsgesetzes erbracht. Diese Leistungen beziehen sich insbesondere auf die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen.