Fachdienst Jobcenter Ludwigslust-Parchim
Das Jobcenter Ludwigslust-Parchim wurde durch öffentlich-rechtliche gründungsbegleitende Vereinbarung vom 19.12.2011 zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Agentur für Arbeit Schwerin gebildet.
Damit werden die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in einer gemeinsamen Einrichtung der beiden Träger wahrgenommen.
Durch die Trägerversammlung des Jobcenters wurden Herr Hagen Liedtke (Bediensteter der Agentur für Arbeit Schwerin) als Geschäftsführer und Frau Sigrid Müller (Bedienstete des Landkreises Ludwigslust-Parchim) als stellvertretende Geschäftsführerin bestellt.
Das Jobcenter Ludwigslust-Parchim betreut und vermittelt nach dem gesetzlich verankerten Prinzip "Fördern und Fordern" die im Kreisgebiet wohnhaften Leistungsberechtigten nach dem SGB II sowie deren Angehörige.
Leistungsberechtigten nach dem SGB II soll die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können und ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Auf der Website des Jobcenters Ludwigslust-Parchim (www.jobcenter-lwl-pch.de) werden weiterführende Informationen zu den Themen Arbeitsvermittlung, Leistungsgewährung, der Organisation des Jobcenters sowie aktuelle Informationen bekannt gegeben.