Schülerbeförderung

Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung für die im Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim wohnenden Schüler. Die "Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim" regelt die Voraussetzungen zur Durchführung der Schülerbeförderung und zur Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg.