Straßenverwaltung Kreisstraßen

Allgemeine Informationen

K-Str_K 34
Kreisstraße 34 Warlow © Landkreis Ludwigslust-Parchim
Br_Lüttenmark
Brücke K 4 Lüttenmark © Landkreis Ludwigslust-Parchim
RW_K 39
Radweg an der K 39 Grabow © Landkreis Ludwigslust.Parchim

Die Straßenverwaltung des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist für die Führung des Straßenverzeichnises der Kreisstraßen verantwortlich. Die Straßenverwaltung pflegt die Straßendatenbank, legt die Ortsdurchfahrten fest und führt Verkehrszählungen an Kreisstraßen durch. Die Längenstatistik für die Kreis- und Gemeindestraßen werden für den Landkreis jährlich erhoben und an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock gemeldet.

Die Straßeninformationsbank dient der Sicherung von Straßenobjektdaten im Umfeld der Straße.
Als Grundlage dient das in den Verwaltungen geltende bundeseinheitliche Ordnungsystem der ASB (Anweisung Straßeninformationsbank).

Die Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen werden gemäß § 5 des Straßen- und Wegegesetzes M-V vom 13.01.1993 und Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) unter Anhörung der Ämtern und Gemeinden festgelegt.

Die Verkehrszählungen werden gemäß Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS-Q 96 durchgeführt und ausgewertet und für die Bestimmung der Bauklassen für den Straßenneubau bzw. Widmungen genutzt.

Hier können Sie die Netzknotenkarte als PDF-Datei (ca. 9 MB) und das Straßenverzeichnis der Kreisstraßen als PDF-Datei herunterladen.

Rad-, Reit und Wanderwege

Allgemeine Informationen

RW_Beschilderung
Touristische Radwegweisung © Landkreis Ludwigslust-Parchim

Im Rahmen der freiwilligen Leistungen übernimmt der Fachdienst Straßen und Tiefbau u.a. die Aufgabe, ein touristisches regionales Radwegenetz auszuweisen und die Beschilderung zu unterhalten. Im Jahre 2004 wurde die Radfernwege, die regionalen Radwege und die regional bedeutsamen Touren ausgeschildert. Die Beschilderung der regional bedeutsamen Touren wurden in die Verantwortung der jeweiligen Gemeinden übergeben. In den folgenden Jahren wurde die Beschilderung weiter verbessert und durch das Engagement von einigen Ämtern und Städten wurden weitere Touren im Landkreis Ludwigslust geschaffen. Die Ausschilderung der Radrundtouren des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern und des BUGA-Radsterns zur BUGA2009 in Schwerin wurden ebenfalls durch den Fachdienst durchgeführt.

Zu den einzelnen touristischen Radwegen finden Sie über die unten angegeben Links weiterghende Informationen.

Radfernwege, Radrundtouren                                Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

reg. Radwege, reg. bedeutsame Radwege              Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin e.V

Sakralbauten-Radweg                                           Amt Hagenow-Land

Rasen-Eisenstein-Radweg                                      Amt Ludwigslust-Land

Weitere lokale Angebote finden Sie auf den Webseiten der Städte und Ämter oder bei den Stadtinformationen.


Weitere Informationen zum Radverkehr, inkl. Übersichtskarten bietet das Fahrradportal < EU, Bund, Länder < Mecklenburg-Vorpommern.

 

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind über 2500 km Reitwege ausgewiesen. Die Beschilderung der Reitfernwege ist abgeschlossen. Die weiteren regionalen und lokalen Reitwege sind z. T. bereits Ausgeschildert. Die restlichen Reitwege folgen nach und nach.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.reiten-in-mv.de

Informationen zum Gestütsweg Redefin - Neustadt/Dosse finden Sie auf der Seite www.gestuetsweg.de

Grunderwerb

Allgemeine Informationen

Grunderwerb
Der Ausbau einer Straße beginnt mit dem Grunderwerb. Es wird unterschieden in laufenden Grunderwerb und rückständigen Grunderwerb.


Laufender Grunderwerb
Im Zuge der Planungsarbeiten erfolgt das Einholen der Bauerlaubnis der Grundstückseigentümer deren Grundstücke für den Straßenbau beansprucht werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die beanspruchten Grundstücke katasterlich vermessen.
Anschließend erfolgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.


Rückständiger Grunderwerb
Ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstück noch zu DDR-Zeiten, (vor dem 3. Oktober 1990) durch die öffentliche Hand zu Zwecken des Straßenbaus in Anspruch genommen wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Gemäß Straßen- u. Wegegesetz (§ 20 StrWG M-V) werden die für die öffentlichen Straßen in Anspruch genommene Grundstücke auf formlosen Antrag des Eigentümers erworben.
Die Entschädigung erfolgt gemäß Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.


Urheber der Bilder

Auf dieser Seite werden Bilder des Landkreises Ludwigslust-Parchim verwendet.