Straßenunterhaltung und Kreisstraßenmeistereien
Allgemeine Informationen
Der Landkreis Ludwigslust – Parchim ist Straßenbaulastträger für alle Kreisstraßen in seinem Territorium. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Baulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dabei sind die öffentlich Belange zu berücksichtigen. Die Aufgaben als Straßenbaulastträger nimmt der Fachdienst 66 Straßen – und Tiefbau wahr.
Die Nutzung der Straßen (Kreisstraßen) steht im Rahmen des Allgemeingebrauchs jedem frei. Das heißt jeder kann mit einem zugelassenem Fahrzeug die Straßen benutzen.
Es besteht aber kein Anspruch auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs, § 21 (5) StrWG M-V.
Für Straßenbauarbeiten und zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße kann die Straßenbaubehörde den Gemeingebrauch vorübergehend beschränken, § 21 (4) StrWG M-V.
Falls der Gemeingebrauch durch die Nutzung nicht beeinträchtigt wird, kann die Erlaubnis vertraglich geregelt werden - z. B.: Gestattungsvertrag für den Bau von Versorgungsleitungen, § 30 StrWG M-V.
Die Änderung einer Zufahrt bedarf der Zustimmung des Baulastträgers, gem. § 26 StrWG M-V. ein Antragsformular finden Sie hier.
Die Anbauverbote, -beschränkungen und Schutzmaßnahmen gem. §§ 31 - 36 StrWG M-V korrespondieren mit § 9 FStrG.
Die Bepflanzung der Straße im verkehrlichen oder baulichen Interesse (z. B.: Befestigung von Böschungen) oder aus Gründen der Straßengestaltung dient den Bedürfnissen der Straßenunterhaltung, ist Aufgabe des Baulastträgers und bedarf dessen Zustimmung.
Die Brücken und andere Ingenieurbauwerke (Tunnel, Stützmauern, Durchlässe) sind die teuersten Bestandteile einer Straße. Die zunehmende Verkehrsbelastung, das Ansteigen der Achslasten, die Beanpruchung durch Winterdienst und ganz normale Abnutzung erfordern eine ständige Erhaltung dieser Bauwerke.
Die regelmäßige fachkundige und sogfältige Überwachung und Prüfung der Brücken sowie der anderen Ingenieurbauwerke gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei.
Diese Aufgaben und weitere werden im Fachdienst Straßen und Tiefbau durch die Kreisstraßenmeistereien wahrgenommen.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim unterhält 3 Kreisstraßenmeistereien und 3 Außenstandorte.