Fachdienst Natur- und Umweltschutz
Der Fachdienst erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben, die den Bereich Natur und Umwelt umfassen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Aufgaben, die vom Land an die Landkreise übertragen worden sind.
Als untere Immissionsschutzbehörde sind wir für den Schutz der Nachbarn und der Umwelt in Bezug auf alle nicht genehmigungspflichtigen Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen, zuständig. Zu den nach BImSchG nicht genehmigungspflichtigen Anlagen zählen beispielsweise gewerbliche Kleinfeuerungsanlagen, chemische Reinigungen, Tankstellen, Einzelhandelsbetriebe, Handwerksbetriebe und Baustellen.
Anwohner von Anlagen haben einen Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Deshalb haben sie jederzeit die Möglichkeit, sich mit Beschwerden über Immissionen von nicht genehmigungspflichtigen Anlagen (z. B. Lärm, Gerüche oder Erschütterungen) an die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Ludwigslust-Parchim zu wenden. Eine solche Beschwerde ist weder kostenpflichtig, noch besteht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Zu den wichtigsten Aufgaben der unteren Abfallbehörde gehört die Abfallerzeugerberatung mit der Zielsetzung, die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Ressourcenschonung, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen umzusetzen und somit präventiv zu handeln. Die untere Abfallbehörde trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren für die Umwelt durch illegal behandelte oder abgelagerte Abfälle.
Die untere Naturschutzbehörde ist für die Gewährleistung des Mindestschutzes von Natur und Landschaft gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zuständig.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim als zweitgrößter Landkreis Deutschlands hat eine außergewöhnlich mannigfaltige Kultur- und Naturlandschaft mit einer wunderbaren Flora und Fauna. Sie ist eine wesentliche Grundlage für gesunde und erholsame Lebensverhältnisse unserer Einwohner, für unsere Gäste und die Landwirtschaft. Es ist daher notwendig, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit unserer Kulturlandschaft mit Bedacht zu erhalten, zu pflegen und zu schützen. Der Landkreis hat eine Vielzahl von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen.
Vorhaben oder Planungen, welche die Natur und Landschaft verändern, werden von den Mitarbeiter/innen der unteren Naturschutzbehörde bewertet, ggf. genehmigt oder auch versagt. Sie sind auch vorsorglich tätig, beraten und fördern Gemeinden, Bürger/innen und Projektträger. Der wichtige Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wird auch durch ehrenamtliche Mitglieder des Naturschutzbeirates und die Naturschutzwarte unterstützt.
Die untere Wasserbehörde übt die Gewässeraufsicht für Gewässer II. Ordnung und das Grundwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz (LawG) aus. Im Zuge der Anpassung von Kleinkläranlagen werden Bürger beraten, wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt, Baumaßnahmen abgenommen und Fördermittel bewilligt. Die untere Wasserbehörde ist sowohl für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Benutzung von Gewässern und Einleitungen in die Gewässer, als auch für die Durchsetzung und Überwachung der gesetzlichen Regelungen bezüglich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Sie handelt nach dem im WHG normierten Grundsatz, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Gewässer dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen.
Als untere Bodenschutzbehörde ist der Fachdienst zuständig für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen. Weiterhin wird die Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen veranlasst und überwacht.