1. Blick in den Kreistag 2
    Der Kreistag
    Ludwigslust-Parchim
    Kreistagssitzung im Blickpunkt

    Der Kreistag Ludwigslust-Parchim tagt im Jahr 2015 insgesamt 7 mal. Die Sitzungen finden immer im Wechsel zwischen den Verwaltungsstandorten Parchim und Ludwigslust statt.

  2. Solitär der Kreisverwaltung in Parchim
    Der Kreistag
    Ludwigslust-Parchim
    Tagungsort Parchim: Der Große Solitär

    Im Parchimer Solitärgebäude finden regelmäßig die Sitzungen des Kreistages und die der Ausschüsse statt.

  3. Kreistagssaal Ludwigslust
    Der Kreistag
    Ludwigslust-Parchim
    Tagungsort in Ludwigslust

    Im Verwaltungsgebäude in der Garnisonsstraße befindet sich der Kreistagssaal. Hier finden ebenfalls Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse statt.

  4. Kreistagspräsidium
    Der Kreistag
    Ludwigslust-Parchim
    Das Präsidium

    V.l.n.r.: Gustav Graf v. Westarp, Ute Lindenau, Kreistagspräsident Olaf Steinberg, Helga Schwarzer, Georg Ihde. Der Kreistag bildet zur Unterstützung des Vorsitzenden ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinen 2 Stellvertretern und 2 weiteren Mitgliedern.

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Der Kreistag Ludwigslust-Parchim

Die politische Vertretung im Landkreis

Sitzverteilung_2D
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Der Kreistag ist das Hauptorgan und die Vertretung aller Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis.

Der Kreistag Ludwigslust-Parchim wurde am 25. Mai 2014 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die konstituierende Sitzung mit Wahl des Kreistagspräsidenten, des Präsidiums, der Ausschüsse und weiterer Gremien erfolgte am 3. Juli 2014. Die 77 Kreistagssitze verteilen sich wie folgt auf Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber:

Fraktionen  
CDU-Fraktion 25 Sitze
SPD-Fraktion 20 Sitze
Fraktion DIE LINKE 14 Sitze
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Piraten/Freie Wähler 5 Sitze
Fraktion Allianz Bauern/Ländlicher Raum 4 Sitze
Fraktion FDP/AfL   4 Sitze
Ohne Fraktionsstatus  
AfD  2 Sitze
NPD  3 Sitze

 

Kontakt

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Büro des Landrates und des Kreistages

Büroleiter
Andreas Scharfschwerdt

Tel.: 03871 722-9200
E-Mail: 
[email protected]

Grit Marckwardt
Tel.: 03871 722-9207
E-Mail: 
[email protected]

Benjamin Lembke
Tel.: 03871 722-9206
E-Mail:
[email protected]

Rechtsgrundlagen

Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Im Rahmen der duch die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eröffneten Rahmenbedingungen konkretisiert die Hauptsatzung eines Landkreises das sog. "kommunale Verfassungsrecht". Es gibt in den Hauptsatzungen pflichtige Teile, wie beispielsweise Regelungen zu:

  • Form, Fristen und Verfahren der öffentlichen Bekanntmachungen,
  • Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der kreislichen Ausschüsse
  • die Wahlzeit des Landrates und der Beigeordneten.

Weiterhin gibt es Bestimmungen, die in den Hauptsatzungen geregelt werden können. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim in folgenden Punkten Gebrauch gemacht:

  • Festlegung von Wertgrenzen
  • Anzahl der Beigeordneten
  • Berufung von sachkundigen Einwohnern in Ausschüsse.

 

Geschäftsordnung des Kreistages

In der Geschäftsordnung gestaltet der Kreistag die Möglichkeiten, die ihm aus der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden, konkret aus. Hierzu zählen Punkte wir das Zustandekomnmen der Tagesordnung und die Rahmenregelungen für die Durchführung der Kreistagssitzungen sowie der Sitzungen seiner Ausschüsse. Aber auch Regelungen zum Verfahren im Umgang mit Anfragen von Kreistagsmitgliedern oder aber die Höhe der Fraktionszuwendungen sind hierin enthalten.