Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses:
Jacqueline Bernhardt
Ausschussbetreuer:
Jürgen Hienzsch (kommissarischer Fachdienstleiter Jugend)
Aufgaben des Ausschusses:
Der Kreistag bildet einen Jugendhilfeausschuss. Ihm gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des/der Vorsitzenden an.
9 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses müssen Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer sein, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
6 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Kommunalverfassung. Er beschließt im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel über die Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er nimmt die Rechte nach dem SGB XIII wahr. Im Jugendhilfeausschuss wurden 3 Unterausschüsse für Jugendhilfeplanung, Hilfen zur Erziehung und Kindertagesförderung gebildet.
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses