Die Fraktionen im Kreistag Ludwigslust-Parchim im Überblick
Fraktionen: Ein Zusammenschluss mehrerer Kreistagsmitglieder
Die Bildung von Fraktionen ermöglicht es den Kreistagsmitgliedern, sich zur besseren Vorbereitung und Meinungsbildung zusammenzuschließen. Da den Fraktionen eigene Rechte zugestanden werden, die von einzelnen Kreistagsmitgliedern nicht wahrgenommen werden können, kann eine Fraktionsbildung die Arbeit im Kreistag mitunter vereinfachen. Neben einer Reihe von Rechten nach der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten Fraktionen auch Zuwendungen aus dem Kreishaushalt. Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach der Geschäftsordnung des Kreistages /Hauptsatzung des Landkreises.