Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster sind alle Flurstücke und Gebäude nachzuweisen. Die Nachweise des Liegenschafts-kataster lassen sich dabei in die drei Säulen Katasterkartenwerk, Katasterbuchwerk und Katasterzahlenwerk unterteilen.
Das Liegenschaftskataster wurde ursprünglich zur Besteuerung von Grund und Boden aufgebaut und genutzt. Im Laufe der Zeit wandelte sich die Funktion des Liegenschaftskataster vom Steuerkataster zum Eigentumskataster (zur Sicherung des Eigentums). Heute dient das Liegenschaftskataster der Erledigung vielfältiger Aufgaben-stellungen. Man bezeichnet es auch als Mehrzweckkataster.
Der Geodatenvertrieb im Fachgebiet Liegenschaftskataster hat aufgrund seiner Funktion als Schnittstelle zwischen dem Fachdienst und den Kunden sowie der damit verbundenen Außenwirkung eine zentrale Bedeutung. Er erfüllt hauptsächlich die gesetzlich geforderte Aufgabe, Informationen des Liegenschaftskatasters den Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung zugänglich zu machen. Der Laie denkt dabei natürlich an die sogenannten Standardauszüge, wie den Flurkarten- oder Liegenschaftsbuchauszug. Das hat auch seine Richtigkeit, wenn man die Anzahl der Anträge vor Augen hat. Betrachtet man allerdings die Arbeitsanteile am Gesamtvolumen, so geraten aufgrund des intensiven Zeitaufwands oder der Brisanz andere Anträge in den Mittelpunkt. Dieses sind zum Beispiel Anträge, welche sich auf Grund von Nachbarschaftsstreitigkeiten ergeben oder im Zusammenhang mit Rückübertragungen stehen. In Folge der Bearbeitung sind häufig Recherchen zu Rechten an Grundstücken oder zur Grundstücks- oder Eigentumshistorie notwendig und vermeidlich widersprüchliche Aussagen/Angaben im Liegenschaftskataster aufzuklären. Hierbei ist der sichere Umgang mit historischen Unterlagen, die Anwendung von aktuellen Gesetzen und Vorschriften und nicht zuletzt der direkte Kontakt mit dem Kunden unabdingbar.
„Ist denn nicht Alles bereits vermessen?“ – Das ist eine Frage, die immer wieder gestellt wird. Grundsätzlich ist die Frage mit „ja“ zu beantworten. Nur - die Qualität der Nachweise ist sehr unterschiedlich. Einerseits gibt es sehr gute Unterlagen aus der jüngeren Vergangenheit und aussagekräftige Dokumentationen, welche bereits 70 bis 100 Jahre alt sind. Andererseits sind manche Grenzen letztmalig vor Einführung des Meters (1868) bestimmt worden oder es liegt lediglich ein graphischer Nachweis vor, der bis zu 250 Jahre alt sein kann. Für diese Bereiche erfüllt das Liegenschaftskataster oft nicht die gesetzlichen Anforderungen und nur durch Maßnahmen der Katastererneuerung (u.a. Neuvermessung) kann hier die geforderte Zuverlässigkeit und Genauigkeit erreicht werden. Desweiteren sind Vermessungen klassischerweise notwendig, wenn neue Flurstücke entstehen sollen und/oder Gebäude neu errichtet wurden. In Vorbereitung einer Liegenschaftsvermessung müssen dem Vermesser aus den Archiven des Liegenschaftskatasters sämtliche Unterlagen, die die Entstehung und den Nachweis der vorhandenen Flurstücksgrenzen dokumentieren, zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist der Bereich Unterlagenvorbereitung zuständig. Unvollständige Unterlagen würden zu fehlerhaften Grenzfeststellungen führen, aus denen nicht auf der Eigentumsgrenze errichtete Zäune, Hecken, Mauern, etc. oder gar baurechtswidrige Zustände, wie beispielsweise grenzüberschreitende Bebauungen resultieren können. Daher ist die fachgerechte Erfüllung dieser Aufgabe für die betroffenen Eigentümer und Erwerber aber letztlich auch für die Verwaltung von wesentlicher Bedeutung. Neben der Erledigung der beschriebenen Aufgaben befasst sich der Bereich Unterlagenvorbereitung aktuell mit dem Aufbau eines Digitalen Rissarchivs. Hierdurch soll zukünftig die aufwendige Recherche in den Unterlagen des herkömmlichen (analogen) Archivs durch rechnergestützte Bereitstellung der gescannten Dokumente unterstützt bzw. ersetzt werden.
Das Rissarchiv bekommt stetig Nachschub vom Aufgabenbereich Prüfung und Übernahme von Vermessungsschriften. Bei jeder Liegenschaftsvermessung wird eine Vermessungsschrift erstellt, welche die Vermessungsergebnisse dokumentiert. Sie bildet die Grundlage für die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Vor der eigentlichen Übernahme werden vielfältige Anforderungen geprüft. Welchen Qualitätsstandard haben die verwendeten Unterlagen? Sind die eingereichten Unterlagen konform mit aktuellen Normen und befinden sich die eingereichten Daten in Einklang mit dem vorhandenen Bestand? Dabei gilt die Devise: Je qualitativ hochwertiger wir heute arbeiten, desto geringer werden die Aufwendungen zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters in Zukunft für uns oder nachfolgende Vermessergenerationen sein.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Sämtliche Angaben in diesem beschreibenden Teil des Liegenschaftskatasters sind aktuell zu halten, damit die gesetzlich geforderte Übereinstimmung der Angaben von Grundbuch und Liegenschaftskataster gewahrt ist. Das ist keine leichte Aufgabe, weil gegenwärtig erhebliche Änderungen in den Grundbüchern vorgenommen werden und vor allem im ländlichen Raum viele Grundstücksverkäufe stattfinden. Weitere Aufgaben bestehen in der Aktualisierung von beschreibenden Angaben, die im Zuge der Übernahmen von Vermessungsschriften oder Flurneuordnungsverfahren sowie Mitteilungen der Gemeinden bezüglich der Vergabe oder Veränderung von Straßenbezeichnungen bzw. der Zuordnung neuer Hausnummern.