Vermessung

Auf Antrag führt die Vermessung und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin vorwiegend folgende Vermessungen und Amtshandlungen aus:

Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung

Flurstückszerlegung (Feststellung von Grenzpunkten / Flurstücksgrenzen zum Zwecke der Flurstücks-bildung)

Sonderung (Bei der Sonderung erfolgt die Flurstücksbildung (Zerlegung) ohne örtliche Vermessung.)

Gebäudeeinmessung
Gemäß des Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) im Liegenschaftskataster nachzuweisen (§22 (1) GeoVermG M-V). Gebäude im Sinne diese Gesetzes sind selbstständig benutzbare überdachte oder überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen oder dem Betrieb von Sachen dienen. Sie müssen von einiger Beständigkeit und Bedeutung, ausreichen standfest und fest mit Erdoberfläche verbunden sein (§22 (3) GeoVermG M-V).

Einmessung von Nutzungsarten (Für alle Flurstücke sind die Tatsächlichen Nutzungen so nachzuweisen, wie sie örtlich vorgefunden werden.)

Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber,
• auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
• und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
• oder ob Grenzüberbauten vorkommen.

Amtlicher Lageplan - die aktuelle und rechtssichere Planungsgrundlage
(Ob Garage oder Mehrfamilienhaus mit dem amtlichen Lageplan erhalten Sie Planungssicherheit und beschleunigen das Baugenehmigungsverfahren.)

Technische Vermessungen (Bauabsteckung)
Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben notwendig.

Grobabsteckung: Übertragung zur Einrichtung der Baustelle
Feinabsteckung: Übertragung der Maße auf das Schnurgerüst


Sie haben hier die Möglichkeit einen Vermessungsantrag als PDF-Dokument herunterzuladen. Das ausgefüllte Formular können Sie uns anschließend unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail zusenden.

Gesetzliche Grundlagen