Die passende Lernumgebung gestalten

Allgemein bildende Schulen im Landkreis

Auf der Grundlage des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006, zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 16. Februar 2009 sind Schulträger:

  • die Gemeinden für Grundschulen und Regionale Schulen
  • die Landkreise und kreisfreien Städte für Gymnasien, Berufliche Schulen, Förderschulen, Gesamtschulen und Abendgymnasien.

Derzeit gibt es in unserem Landkreis 85 Schulen (80 öffentliche Schulen und 5 Schulen in freier Trägerschaft), davon befinden sich 19 Schulen in der Trägerschaft unseres Landkreises.  Diese „kreislichen“ Schulen sind:

  • 6 Gymnasien (Boizenburg, Crivitz, Hagenow, Lübz, Ludwigslust, Parchim)
  • 1 Verbundene Regionale Schule und Gymnasium (Sternberg)
  • 2 Schulzentren (Dömitz, Wittenburg)
  • 4 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Hagenow, Lübz, Ludwigslust, Parchim)
  • 3 Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Hagenow, Ludwigslust, Parchim)
  • 2 Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung (Boizenburg, Sternberg)
  • 1 Regionales Berufliches Bildungszentrum mit drei Standorten (Parchim, Ludwigslust, Hagenow)

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Die Schülerbeförderung im Landkreis

Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung für die im Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim wohnenden Schüler. Die "Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim" regelt die Voraussetzungen zur Durchführung der Schülerbeförderung und zur Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg.

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Schulentwicklungsplanung

Die Landkreise sind für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie für die Planung des gesamten Schulnetzes des Landkreises im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. Sie sind wie die kreisfreien Städte Planungsträger und nehmen ihre Ausgleichsfunktion gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden und Städten wahr. Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 16. September 2014. Die Schulentwicklungsplanung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte.

Daneben legt der Landkreis auf der Grundlage einer Satzung die Schuleinzugsbereiche für allgemein bildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim fest.