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Kreiselternrat Ludwigslust-Parchim

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Gemäß § 89 Schulgesetz M-V bilden die Vorsitzenden der Schulelternräte der im Landkreis befindlichen öffentlichen Schulen sowie der Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, den Kreiselternrat.
Der Kreiselternrat berät und gibt Stellungnahmen zu verschiedenen Schwerpunktthemen, wie z.B. Schulentwicklungsplanung/Schulstandortsicherung, Schülerbeförderung, Präventionsangebote oder gesunde Schule und Schulessen.

Den Link zum Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

 

Auszüge aus der Zeitschrift "Familienfüchse"

Ausgabe 22 - Frühling 2015

Ausgabe..

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