Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Bildung und Teilhabe

Bildungskarte
Bildungskarte des Landkreises Ludwigslust-Parchim ©

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oft lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einem Sportverein beitreten, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, gemeinsam mit Gleichaltrigen Schulausflüge durchzuführen oder Freizeitgestaltung mit gemeinsamen Aktivitäten wie Musizieren, Sport treiben, Theater spielen, u. a. mehr zu erleben. Ebenso soll ermöglicht werden, gemeinsam das Mittagessen in der Schulkantine, in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege einzunehmen. Unter Umständen besteht außerdem die Möglichkeit, eine gezielte Unterstützung in Form einer Lernförderung zu bekommen.

Eltern sollten sich im Interesse ihrer Kinder auf jeden Fall über mögliche Hilfen informieren.

Allgemeine Hinweise

Zuständigkeit

  • Für Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist das Jobcenter Ludwigslust-Parchim zuständig.
  • Adresse: Jobcenter Ludwigslust-Parchim; Grandweg 10; 19288 Ludwigslust
  • Für Leistungsberechtigte von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Soziales zuständig.
  • Adresse: Landkreis Ludwigslust-Parchim; FD Soziales; Putlitzer Straße 25; 19370 Parchim 

Leistungen

Bildung:

  • eintägige Ausflüge der Schule/ Kindertageseinrichtung
  • mehrtägige Klassenfahrten/ Gruppenfahrten
  • persönlicher Schulbedarf
  • Zuschuss zur Schülerbeförderung
  • ergänzende angemessene Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Teilhabe:

  • am sozialen und kulturellen Leben

 

unter dem Punkt "Leistungen im kurzen Überblick" gibt es nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen

 

Ansprechpartner

FGL Fachgebiet II (Asyl und BuT)

Frau Daniela Dabers

Raum: 237
Telefon: 03871 722 5060
Fax: 03871 722 77 5060
E-Mail: [email protected]

SB Bildungs- und Teilhabepaket Buchstabe A - B / Ansprechpartner Bildungskarte

Herr Tobias Wüstenhagen

Raum: 231
Telefon: 03871 722 5070
Fax: 03871 722 77 5070
E-Mail: [email protected]
 

SB Bildungs- und Teilhabepaket Buchstabe C - J

Frau Silvia Zachow

Raum: 241
Telefon: 03871 722 5073
Fax: 03871 722 77 5073
E-Mail: [email protected]

SB Bildungs- und Teilhabepaket Buchstabe K - Re

Frau Tina Warncke

Raum: 240
Telefon: 03871 722 5074
Fax: 03871 722 77 5074
E-Mail: [email protected]


SB Bildungs- und Teilhabepaket Buchstabe Rf - Z

Frau Christin Grünwald

Raum: 240
Telefon: 03871 722 5072
Fax: 03871 722 77 5072
E-Mail: [email protected]


Handbücher Bildungskarte

Die Handbücher sind als pdf hintelegt. Um diese aufzurufen klicken Sie bitte auf das gewünschte Handbuch.

 

Handbuch für Eltern

Handbuch für Leistungsanbieter

 

Bildungskarte

Die Bildungskarte ist eine Plastikkarte in der Größe einer Chipkarte. Sie wurde im Landkreis Ludwigslust-Parchim bis jetzt in den Bereichen der kulturellen Teilhabe (Sportvereine, Angelverein, Musikunterricht, Ferienlager etc.), im Bereich der Lernförderung und teilweise im Bereich der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung eingeführt.

Die Bildungskarte läuft über ein Onlineportal auf dem sich der Anbieter mit seinen Daten registrieren muss. Es ist kein Kartenlesegerät oder ähnliches notwenig. Lediglich ein Gerät mit Internetzugang, dies kann auch ein Tablet oder ein Smartphone sein.

In allen Bereichen ist es so, dass Sie bei uns den entsprechenden Antrag stellen. Nach einer positven Prüfung des Antrages erhalten Sie von uns die sogenannte Bildungskarte, nebst dem üblichen Bewilligungsbescheid. Auf der Rückseite dieser Karte ist der Vorname Ihres Kindes, sowie eine Kartennummer vermerkt.

Mit dieser Karte können Sie dann zu Ihrem gewünschten Anbieter gehen. Im Idealfall hat der Anbieter schon einmal mit der Bildungskarte "Bekanntschaft" gemacht und notiert sich nur noch Ihre Kartennummer. (DIE KARTE BLEIBT IN IHREM BESITZ)

Sollte der Anbieter noch keine Erfahrungen mit der Bildungskarte haben, können Sie ihm den Ablauf nach Ihren Möglichkleiten erklären und ihm mitteilen, dass er sich gerne bei Herrn Wüstenhagen (Tel.: 03871 722-5070 / [email protected]) melden kann. Dieser bespricht dann mit dem Anbieter die weitere Verfahrensweise und ist auch gerne bereit zu dem Anbieter herauszufahren um Fragen vor Ort zu klären.

Für Fragen zur Bildungskarte können Sie sich gerne bei Herrn Wüstenhagen melden.

 

 

Im Folgenden werden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes genauer beschrieben.

Was wird durch die Leistung abgedeckt? Welchen Antrag muss ich dazu einreichen? Wer füllt den Antrag aus?

 

Leistungen im kurzen Überlick

Eintägige Ausflüge der Schule/ Kindertageseinrichtung

Es werden Tagesausflüge der Schulen / Kitas in voller Höhe übernommen.

Dazu ist die Anlage A von der Schule ausgefüllt einzureichen.

Achten Sie bitte darauf, dass ein Klassen- oder Schulkonto angegeben ist. Sollten Sie die Kosten bereits selber getragen haben, reichen Sie zu der Anlage A bitte eine Quittung / Kontoauszug mit ein.

Mehrtägige Klassenfahrten/ Gruppenfahrten

Mehrtägige Klassen-, Gruppen- oder Studienfahrten werden ebenfalls in voller Höhe übernommen.

Dazu ist die Anlage A  von der Schule ausgefüllt einzureichen.

Achten Sie bitte darauf, dass ein Klassen- oder Schulkonto angegeben ist. Sollten Sie die Kosten bereits selber getragen haben, reichen Sie zu der Anlage A bitte eine Quittung / Kontoauszug mit ein.

Persönlicher Schulbedarf

Schulkinder erhalten zum Schulbeginn (1. August) 70,00 EUR und zum 2. Halbjahr (1. Februar) 30,00 EUR. Dazu ist die Anlage für den persönlichen Schulbedarf einzureichen.

ACHTUNG: Unter Umständen wird zusätzlich zum Antrag eine Schulbescheinigung abgefordert. Um Zeit zu sparen können Sie diese auch sofort mit dem Antrag zusammen einreichen.

Zuschuss zur Schülerbeförderung

Es werden die Fahrtkosten für die nächstgelegen Schule des gewählten Bildungsgrades übernommen. Dies geschieht beim Landkreis Ludwigslust-Parchim in der Regel durch den Fachdienst Regionalmanagement und Europa - Abteilung Schülerbeförderung. Sollten die Fahrtkosten dort nicht übernommen werden, können Sie gerne einen Antrag bei uns stellen.

Die Förderung erfolgt bei positivem Bescheid in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.

Hinweis: Eine Ablehnung vom Fachdienst Regionalmanagement und Europa - Abteilung Schülerbeförderung bedeutet nicht automatisch einen positiven Bescheid im Fachdienst Soziales - Abteilung Bildung und Teilhabe. Dieser wird bei uns geprüft und gegebenenfalls genehmigt oder abgelehnt.

Ergänzende angemessene Lernförderung

Die Voraussetzungen für die Lernförderung wurden mit dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 gelockert.

Die Lernförderung muss schulische Angebote ergänzen, geeignet sein und zusätzlich erforderlich sein. Die Lernförderung soll erfolgsversprechend, eine Ausnahme und in der Regel nur kurzzeitig erforderlich sein. Der umfang der Lernförderung richtet sich dann nach dem vom Lehrer bestätigten individuellen Förderbedarf. (Antrag Lehrer)

Als Eltern suchen Sie sich einen geeigneten Nachhilfeanbieter für Ihr Kind aus und lassen diesen die Anlage für Anbieter ausfüllen.

Den Antrag der Schule und die Anlage des Anbieters reichen Sie zusammen mit Ihrer Stellungnahme bei uns ein.

Für den Bereich der Lernförderung wurde die Bildungskarte für die Abrechnung eingeführt. Näheres erfahren Sie unter dem Punkt Allgemeine Hinweise - Bildungskarte.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Für Schülerinnen und Schüler, sowie für Kitakinder übernimmt der Fachdienst Soziales teilweise die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. 1,00 EUR Eigenanteil pro Essen bezahlen die Eltern, den Betrag darüber übernimmt der Landkreis.

Bsp.: ein Essen kostet 3,60 EUR - 1,00 EUR Eltern - 2,60 EUR Landkreis

Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen füllen Sie bitte die Anlage F aus.

Im Mittagsbereich wurde teilweise die Bildungskarte eingeführt. Näheres erfahren Sie unter dem Punkt Allgemeine Hinweise - Bildungskarte.

Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben

In diesem Bereich gibt es eine Menge Möglichkeiten. Möchte Ihr Kind einem Sportverein beitreten, Musik machen, an einem Ferienlager teilnehmen etc. dann bekommen Sie monatlich 10,00 EUR dafür. Dieses Geld kann auch bis zu einem Jahr angespart werden.

Um diese Leistung zu erhalten, reichen Sie bitte einen Hauptantrag ein und machen das Kreuz an der Stelle Teilhabe. Sie bekommen dann eine Bildungskarte, mit der Sie zu Ihrem Anbieter gehen können. Näheres finden Sie unter dem Stichpunkt Allgemeine Hinweise - Bildungskarte.

Das Einreichen der Anlage D ist nicht zwingend erforderlich.