Hygiene und Umweltmedizin

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Nutzung des Geodatenportals © Landkreis Ludwigslust-Parchim
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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz © Landkreis Ludwigslust-Parchim
Badestelle Ferienpark Heidenholz am Plauer See
Badestelle 'Ferienpark Heidenholz' am Plauer See © Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Bereich der Hygieneüberwachung umfasst die gesundheitliche und umweltmedizinische Beratung. Es werden Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt, Stellungnahmen zu Planvorhaben werden erstellt. Die hygienische und gesundheitsrechtliche Überwachung von Einrichtungen, Trinkwasseranlagen und Einrichtungen des Badewesens sowie die Arzneimittelüberwachung erfolgt durch die Mitarbeiter dieses Bereiches. Meldepflichtige Krankheiten werden erfasst und bekämpft.

Allgemeine Informationen und Ansprechpartner

Arzneimittelüberwachung

Alle Betriebe und Einrichtungen (außer Apotheken), in denen Einzelhandel mit für den Menschen bestimmten Arzneimitteln betrieben wird, unterliegen der Überwachung durch den Fachdienst Gesundheit.

Ansprechpartner:

Dipl.-Pharmazie-Ingenieur

Frau Susanne Polak

Raum: 617
Telefon: 03871 722-5304
Fax: 03871 722-77-5304
E-Mail: [email protected]
   

 

Badestellen - Überwachung von öffentlichen Badegewässern und Badebecken

Von Mitte Mai bis 10. September eines jeden Jahres währt laut Badestellenhygiene-Verordnung die Badesaison. In dieser Zeit werden regelmäßig im Landkreis öffentlich betriebene Badestellen auf die Einhaltung der hygienischen Mindestnormative geprüft. Dabei wird auf die Sauberkeit des Strandes und des Uferbereiches sowie auf die Beschaffenheit vorhandener Stege geachtet. Es wird eine bakteriologische Wasserprobe entnommen.
Die Wasserqualität in Badebecken wird ebenfalls regelmäßig einer Prüfung unterzogen.

Link: Badewasserkarte von Mecklenburg/Vorpommern 2015

Ansprechpartner in Parchim:

Hygieneinspektorin

Frau Sigrun Höhne

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5336
Fax: 03871 722-77-5336
E-Mail: [email protected]
   

Hygieneingenieurin

Frau Sylvia Kraeplin

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5337
Fax: 03871 722-77-5337
E-Mail: [email protected]
   

 

Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygieneingenieurin

Frau Heidrun Fligge

Raum: C157
Telefon: 03871 722-5331
Fax: 03871 722-77-5331
E-Mail: [email protected]
   

Hygieneinspektorin

Frau Kerstin Gotham

Raum: C157
Telefon: 03871 722-5332
Fax: 03871 722-77-5332
E-Mail: [email protected]
   

Hygieneinspektorin

Frau Ines Hannemann

Raum: C156
Telefon: 03871 722-5333
Fax: 03871 722-77-5333
E-Mail: [email protected]
   

Hygieneinspektorin

Frau Haike Kludasch

Raum: C152
Telefon: 03871 722-5334
Fax: 03871 722-77-5334
E-Mail: [email protected]
   

Hygieneinspektorin

Frau Ria Rönckendorf

Raum: C152
Telefon: 03871 722-5335
Fax: 03871 722-77-5335
E-Mail: [email protected]
   

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz behandelt in den §§ 42 und 43 die gesundheitlichen Anforderungen an Mitarbeiter, die bei ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Personen, die in diesem Bereich beschäftigt sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch den Fachdienst Gesundheit teilnehmen. Dies gilt für alle Personen, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen mit bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Lebensmitteln, in Berührung kommen.

Eine vorherige Terminvereinbarung in der Amtsärztlichen Sprechstunde ist erforderlich.

Zum Belehrungstermin ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich oder eine schriftliche Einverständniserklärung zur Belehrung ist vorzulegen und es muss bescheinigt werden, dass keine ansteckende Krankheit bei der/dem zu Belehrenden besteht. Die Belehrung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind am Belehrungstag in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Erfolgt eine Kostenübernahme durch Dritte muss eine Bestätigung zur Kostenübernahme vorab eingereicht werden.

Ansprechpartner in Parchim:

Angestellte im medizinisch-technischen Dienst

Frau Carmen Schleede

Raum: 622
Telefon: 03871 722-5306
Fax: 03871 722-77-5306
E-Mail: [email protected]
   

Hygieneinspektorin

Frau Elke Schmedemann

Raum: 622
Telefon: 03871 722-5306
Fax: 03871 722-77-5306
E-Mail: [email protected]
   

Ansprechpartner in Ludwigslust:

 Angestellte im medizinisch-technischen Dienst

Frau Jeannine Brüning

 

Raum: C153
Telefon: 03871 722-5305
Fax: 03871 722-77-5305
E-Mail: [email protected]
   

 

Erklärung nach §43 IfSG

Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz §§42,43

Infektionskrankheiten und Meldepflicht

Im Bereich Infektionsschutz ist eine Reihe präventiver und überwachender Aufgaben wahrzunehmen. Ziel ist es, die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Deshalb sind der behandelnde Arzt, das untersuchende Labor oder Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen zur Meldung verpflichtet. Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes werden beim Auftreten von Infektionskrankheiten Ermittlungen über die Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit vorgenommen, ggf. wird von Mitarbeitern des Fachdienstes Gesundheit Kontakt zu den Erkrankten aufgenommen. Betroffene und deren Kontaktpersonen werden beraten, ggf. werden weitere Kontrollen angeordnet und deren Durchführung überwacht. Der Fachdienst Gesundheit berät alle Interessierten über Infektionskrankheiten beim Menschen und stellt entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung

Ansprechpartner in Parchim:

Hygieneinspektorin

Frau Elke Schmedemann

Raum: 630
Telefon: 03871 722-5338
Fax: 03871 722-77-5338
E-Mail: [email protected]
   

Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygieneinspektorin

Frau Ria Rönckendorf

Raum: C 152
Telefon: 03871 722-5335
Fax: 03871 722-77-5335
E-Mail: [email protected]
   

 

Überwachung von Trinkwasseranlagen

Alle Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung ihr Wasser regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen und die Befunde dem Fachdienst Gesundheit vorlegen. Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe.

Schutz vor Legionellen: 

Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim macht Betreiber und Inhaber von zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen auf gesetzliche Neuerungen aufmerksam. Die Trinkwasserverordnung wurde zum 1. Nov. vergangenen Jahres novelliert. Daraus ergeben sich besonders für Betreiber und Inhaber von zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen Neuerungen. Gewerbliche und öffentliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern und oder mehr als 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle müssen entsprechend der neuen Trinkwasserverordnung bei der örtlichen Gesundheitsbehörde den Bestand und die Inbetriebnahme dieser Anlagen anzeigen.

Trinkwassererwärmungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen unabhängig vom Speicherinhalt nicht zu den Großanlagen.

Der Grund für die Anzeigepflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Anlagen auf Legionellen. Legionellen sind Bakterien, die sich besonders im Warmwasser vermehren können und beim Einatmen von lungengängigen bakterienhaltigen Wassertröpfchen (Aerosole) wie z. B. beim Duschen eine Infektion hervorrufen können. Eine Infektion kann zu schweren Entzündungen der Atmungsorgane oder zu einer fieberhaften Erkrankung führen.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Anzeigepflicht stehen das Anzeigeformular, eine Checkliste sowie die Liste mit den Trinkwasseruntersuchungsstellen für Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Die Anzeige erfolgt an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Gesundheit, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim.

Ansprechpartner in Parchim:

Hygieneinspektorin

Frau Sigrun Höhne

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5336
Fax: 03871 722-77-5336
E-Mail: [email protected]
   

Hygieneingenieurin

Frau Sylvia Kraeplin

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5337
Fax: 03871 722-77-5337
E-Mail: [email protected]
   

Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygieneingenieurin

Frau Heidrun Fligge

Raum: C 157
Telefon: 03871 722-5331
Fax: 03871 722-77-5331
E-Mail: [email protected]
   

 

Anzeigeformulare

Tuberkuloseberatung

Tuberkulose, eine meldepflichtige Krankheit, tritt in Europa selten auf, kommt aber noch vor. Ansteckung und Weiterverbreitung kann vermieden werden, wenn frühzeitig die Diagnose gestellt und für die korrekte Behandlung gesorgt wird. Die Symptome passen auch zu anderen Krankheiten: hartnäckiger Husten, vermehrte Schweißneigung, Appetitlosigkeit und allgemeine Abgeschlagenheit.

Leistungen:

  • Beratung der Betroffenen und deren Angehörige hinsichtlich des Krankheitsbildes
  • Ermittlung von Kontaktpersonen bei positiv erkrankten Klienten sowie deren Testung und Kontrolle

Ansprechpartner in Parchim:

Hygieneinspektorin

Frau Elke Schmedemann

Raum: 630
Telefon: 03871 722-5338
Fax: 03871 722-77-5338
E-Mail: [email protected]
   

Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygieneinspektorin

Frau Haike Kludasch

Raum: C 152
Telefon: 03871 722-5334
Fax: 03871 722-77-5334
E-Mail: [email protected]
   

Umweltmedizinische Beratung

Allgemeines Ziel der Umwelthygiene ist die Verringerung der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung aus der Umwelt. Aufgabe des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist es, die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit zu erkennen (z. B. bei Besichtigungen, Probenahmen), sie zu bewerten und Maßnahmen gegen schädliche Einflüsse zu veranlassen.

Die Beratungsangebote richten sich an alle Bürger mit Fragestellungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die möglicherweise auf Einflüsse aus dem Wohnumfeld zurückgehen.
Hierzu können z. B. folgende Fragestellungen gehören:
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Innenraumluftprobleme 

Die Beratung kann telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung im Fachdienst Gesundheit erfolgen. Im Einzelfall werden auch Besichtigungen durchgeführt. Nur nach einer guten vorherigen Abklärung ist es ggf. ratsam, auch Messungen und Analysen von Untersuchungsmaterial durchzuführen.

Die Beratung mit Kurzgutachten, Ortsbesichtigungen sowie Messungen und Analysen sind kostenpflichtig.
Vor Auftragserteilung erfolgt hierzu eine Abstimmung mit dem Betroffenen.

 

Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin

Frau Dr. Rosemarie Zenke

Raum: C154
Telefon: 03871 722-5330
Fax: 03871 722-77-5330
E-Mail: [email protected]
   

 

Ansprechpartner in Parchim:

Hygiene-Inspektorin

Frau Sigrun Höhne

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5336
Fax: 03871 722-77-5336
E-Mail: [email protected]
   

Hygiene-Ingenieurin

Frau Sylvia Kraeplin

Raum: 631
Telefon: 03871 722-5337
Fax: 03871 722-77-5337
E-Mail: [email protected]
   
 
Ansprechpartner in Ludwigslust:

Hygiene-Ingenieurin

Frau Heidrun Fligge

Raum: C157
Telefon: 03871 722-5331
Fax: 03871 722-77-5331
E-Mail: [email protected]
   

 

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