Beratung zu Förderung und Teilhabe
Menschen mit Behinderung
Als schwerbehindert in Deutschland gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % hat. Eine Erstberatung und Informationen können Menschen mit Behinderungen im Büro für Chancengleichheit erhalten.
Für das Anerkennungs- und Feststellungsverfahren des Grades der Behinderung ist das Landesversorgungsamt zuständig.