Kinder- und Jugendhilfe

Jugendarbeit

Jugendarbeit ist der Teil der Jugendhilfe, der die Förderung der sozialen Kompetenzen und Entwicklung zum Ziel hat. Dabei stehen die Förderung der Selbstständigkeit, des Selbstbewusstseins, des Selbstwertgefühls, der Eigenverantwortlichkeit und des Verantwortungsbewusstseins sowie die Kommunikations-, Kritik-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit im Fordergrund.

Die Jugendarbeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird von vielen Gremien in den Gemeinden, von Vereinen, Verbänden, Parteien und vor allem zahlreichen, meist ehrenamtlich wirkenden Einzelpersonen geschultert. In der Kreisverwaltung sichern Fachdienste in Zusammenarbeit mit dem Kreistag und dem Jugendhilfeausschuss die Unterstützung der Jugendarbeit ab.

Dieses breite Engagement soll dazu beitragen, die Freizeit von Kindern und Jugendlichen in unserer ländlich geprägten Region attraktiver zu machen. Jugendliche sollen sich mit ihrer Region und ihrem Wohnumfeld verbunden fühlen und auch lernen, sich für ihre eigenen Bedürfnisse einzusetzen. Hierfür bieten Jugendclubs, Freizeitzentren, Mehrgenerationenhäuser, Sportvereine, Musikgruppen oder auch die Freiwillige Feuerwehr gute Möglichkeiten.

Für weitere Informationen zu kommunalen Jugendeinrichtungen besuchen Sie bitte auch die Webseiten unserer Städte und Ämter.

Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit ist der Teilbereich der Jugendhilfe, der die berufliche und gesellschaftliche Integration junger Menschen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel hat.
Im Rahmen der Jugendsozialarbeit, als eigenständiger Leistungsbereich der Jugendhilfe, wird für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf, zur Verwirklichung des Anspruchs der Teilhabe, die soziale und berufliche Integration gefördert. Dabei kooperiert die Jugendsozialarbeit auch mit anderen Bereichen der Jugendhilfe sowie mit Schulen und Betrieben.

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit als Leistungsangebot der Jugendhilfe und Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule vereint die unterschiedlichen Methoden von sozialer Arbeit, wie Einzelfallhilfe, sozialer Gruppenarbeit, Konfliktvermittlung und Gemeinwesenarbeit innerhalb eines sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes, welches durch „Prävention und Intervention vor Ort“ definiert werden kann.
Durch ihren aufsuchenden und niederschwelligen Charakter hat Schulsozialarbeit schwerpunktmäßig Schülerinnen und Schüler als Zielgruppe, die aufgrund sozialer Benachteiligungen und/ oder individueller Beeinträchtigungen auf besondere Unterstützung angewiesen sind.

Einzelmaßnahmen

Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

Solche Maßnahmen dienen dazu Kindern und Jugendlichen in offenen Freizeitveranstaltungen Erholung sowie gemeinsame Unternehmungen und Bildung zu ermöglichen.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Außerschulische Jugendbildung

Solche Veranstaltungen und Maßnahmen haben konkrete Jugendprobleme zum Inhalt und zeigen Jugendlichen Denk- und Handlungsanstöße für verantwortlich- demokratisches Verhalten und Handeln sowie eine positive Lebensgestaltung auf.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes haben zum Ziel, Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche in zunehmendem Maße ausgesetzt sind, entgegenzuwirken. Insbesondere sollen die Kritik- und Entscheidungsfähigkeit sowie die Eigenverantwortung junger Menschen gestärkt werden.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Internationale Jugendarbeit

Die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten sowie eine gemeinsame Freizeitgestaltung tragen zum besseren Kennenlernen der Geschichte und Kultur anderer Völker, zum Abbau von Vorurteilen und zu einer kritischeren Auseinandersetzung mit Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus bei.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

Familienbildung

Familienbildung ist ein Angebot der Jugendhilfe an Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte und junge Menschen zur Erweiterung ihrer Handlungskompetenz in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen, sofern bestimmte Problemlagen nicht durch andere Beratungs- und Bildungsangebote abgedeckt werden können.

Eine Förderung solcher Angebote richtet sich nach nach der "Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie"

In den Jahren 2014 und 2015 erstellte der Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Entwurf für ein Konzept der Familienbildung in seinem Zuständigkeitsbereich. Ziel des Konzeptes ist die bedarfsorientierte Sicherstellung von anspruchsvollen Angeboten sowie deren Weiterentwicklung und Verstetigung. Die Konzeption wurde durch den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 29.04.2015 bestätigt und tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft.

 

nähere Informationen hier

Förderung von Angeboten durch den Fachdienst Jugend

 

Für die Sachkostenförderung kommt die „Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie“ zur Anwendung.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim fördert die Maßnahmen und Träger nach dieser Richtlinie nach Maßgabe des Haushaltes des Landkreises Ludwigslust-Parchim, nach pflichtgemäßem Ermessen und im Einklang mit den wirkungsbezogenen Zielsetzungen des Landkreises. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

                - Download FRL
                - Download Antrag Festbetrag
                - Download Antrag Einzelmaßnahmen
                - Download Antrag Ehrung Ehrenamt

Für Personalkostenzuschüsse in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit befindet sich derzeit eine Richtlinie in Erarbeitung. Anträge für Personalkostenzuschüsse in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit müssen bis August des Jahres vor Beginn der Förderung im Fachdienst vorliegen. Personalkostenzuschüsse werden durch Mittel des Kreises und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.