Kindertagesstätten /Kindertagespflege Bedarfsprüfung/Verpflegungskosten
Die Förderung richtet sich nach dem KiföG M -V in Verbindung mit der Grundsatzrichtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Laut KiföG haben Kinder ab dem 01. vollendeten Lebensjahr einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle.
Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten
Wie wird beantragt?
Der Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung wird im Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust gestellt.
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden Beschäftigungs- und Arbeitszeitnachweise benötigt.
Für die Förderung in einer Tagespflegestelle muss zusätzlich noch der Bedarf aus sozialen oder familiären Gründen nachgewiesen werden.