Kindertagesstätten /Kindertagespflege Bedarfsprüfung/Verpflegungskosten

Die Förderung richtet sich nach dem KiföG M -V in Verbindung mit der Grundsatzrichtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Laut KiföG haben Kinder ab dem 01. vollendeten Lebensjahr einen Anspruch auf Teilzeit- bzw. Halbtagsförderung in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflegestelle.

Die Hortförderung umfasst 3 bis 6 Stunden täglich außerhalb der Unterrichtszeiten


Wie wird beantragt?

Der Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung wird im Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust gestellt.

Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden Beschäftigungs- und Arbeitszeitnachweise benötigt.

Für die Förderung in einer Tagespflegestelle muss zusätzlich noch der Bedarf aus sozialen oder familiären Gründen nachgewiesen werden.

 

Kontakt

Dienststelle Ludwigslust - SB Kita
Frau Simone Schumann

Raum: C 230
Telefon: 03871-722-5120
Fax: 03871-722-77-5120
E-Mail: [email protected]

 

Dienstelle Ludwigslust - SB Kita
Frau Brigitte Dienst

Raum: C 230
Telefon: 03871-722-5121
Fax: 03871-722-77-5121
E-Mail: [email protected]

 

Dienststelle Ludwigslust - SB Kita
Frau Ute Mewes

Raum: C 224
Telefon: 03871-722-5122
Fax: 03871-722-77-5122
E-Mail: [email protected]

 

Dienststelle Ludwigslust - SB Kita - Verpflegungskosten
Frau Corinna Friedrich

Raum: C 224
Telefon: 03871-722-5123
Fax: 03871-722-77-5123
E-Mail: [email protected]