Kindertagesstätten/Tagespflege - Fachaufsicht
Gemäß § 45 SGB VIII bedürfen Kindertagesstätten einer Erlaubnis für den Betrieb. Im Rahmen der Fachaufsicht berät und begleitet der Fachdienst Jugend die Träger von Kindertagesstätten während des Betriebserlaubnisverfahrens. Die jeweilige Einrichtung wird gemäß der „Richtlinie über Voraussetzungen und Verfahren zur Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen 1996" hinsichtlich folgender Punkte geprüft:
-der Gesundheitsvorsorge und Unfallschutz für Kinder und Mitarbeiter,
-der Rechte und Pflichten für Träger von Kindertagesstätten
-des ausreichenden Einsatzes von Fachpersonal und Gruppengrößen in den Einrichtungen
-der Absicherung von Fort- und Weiterbildung, sowie Fachberatung für Erzieherinnen
-der Räumlichen Anforderungen, Außenspielbereich
-der Ausstattung der Räume
Die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Mecklenburg- Vorpommern schließt eine örtliche Prüfung in der jeweiligen Kindertagesstätte ein. Am Betriebserlaubnisverfahren werden viele weitere Institutionen, wie z.B. der Fachdienst Gesundheit, das Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, der Fachdienst Bauordnung und andere beteiligt.