Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften, Beurkundungen
Der Fachdienst Jugend unterstützt den allein sorgenden Elternteil und Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Ermittlung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Zusätzlich zur Beratung und Unterstützung besteht die Möglichkeit der Errichtung einer Beistandschaft zur rechtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und zur Vaterschaftsfeststellung. Die Errichtung einer Beistandschaft setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus. Weitere Informationen erhalten Sie hier.