Verkehrsentwicklungs- / Nahverkehrs- planung / ÖPNV

Verkehrsentwicklungsplanung

Die Verkehrsentwicklungsplanung beinhaltet u. a. die Erstellung und Fortschreibung von Plänen, wie zum Beispiel den Gesamtverkehrsplan und den Kreisstraßenausbauplan. Es erfolgt die Federführung bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie die Erteilung von Stellungnahmen zu regionalen und überregionalen Verkehrsplanungen. Weiterhin erfolgt die Federführung bei der Klassifizierung einschließlich Umstufung von Straßen sowie bei der Radwegeplanung.

Nahverkehrsplanung

Die Nahverkehrsplanung umfasst die Erstellung und Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sowie die Mitwirkung bei der ÖPNV-Landesplanung und den Planungen der Nachbarkreise. Weiterhin erfolgt die Netz- und Angebotsplanung des Öffentlichen Personennahverkehrs (beim Schienenverkehr in Form der Mitwirkung). Es erfolgt die Organisation von Verkehrsverbünden. 

In Westmecklenburg wurde ein regionaler Nahverkehrsplan erarbeitet.
Hiermit werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs festgelegt. Der Nahverkehrsplan enthält Module für die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und die kreisfreie Stadt Schwerin sowie für die gesamte Region. Am 08. Mai 2014 hat der Kreistag des Landkreises Ludwigslust-Parchim den regionalen Nahverkehrsplan Westmecklenburg Teil A: Regionaler Teil und Teil B: Landkreis Ludwigslust-Parchim beschlossen.

Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Ludwigslust-Parchim

DB Die Bahn
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn
VWM Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg
VLP Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH 
Bus Kröger Omnibusbetrieb + Reisebüro Kröger GmbH
NVS Nahverkehr Schwerin GmbH

Übersichtskarte der linienbestimmten Variante im Land Mecklenburg
©

Schon seit Mitte der 90er Jahre setzt sich der Landkreis Ludwigslust (Neu: Landkreis Ludwigslust-Parchim) für den Bau der Autobahn 14 zwischen Magdeburg und Schwerin ein. Seit 2004 ist der Bau der A 14 im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes vorgesehen. Das Raumordnungsverfahren konnte abgeschlossen und die Linienführung festgestellt werden. Nach Genehmigung der Entwurfsplanung durch das Bundesverkehrsministerium wurde im März 2011 die Planfeststellung begonnen. Zuerst wurde das Verfahren für den Abschnitt von der A 24 bis zur Anschlussstelle Ludwigslust Süd eröffnet. Am 23.April 2012 wurde der Planfeststellungsbeschluss ausgefertigt. Am 01.11.2012 war Baubeginn für diesen Abschnitt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für den Abschnitt von der Anschlussstelle Ludwigslust Süd bis zur Landesgrenze Brandenburg erfolgte bis zum 21.12.2012.

Übersichtskarte der linienbestimmten Variante im Land Brandenburg

Für die Ortsumgehung Hagenow im Zuge der B 321 ist das Raumordnungsverfahren zugunsten der ortsnahen Variante 2 entschieden worden. Diese Variante ist die kürzeste und rechtssicherste. Sie entlastet die Stadt vom Durchgangsverkehr und teilweise vom innerstädtischen Verkehr. Die Bestätigung dieses Entwurfes durch den Bund erfolgte jedoch nicht, so dass ein Planfeststellungsverfahren zunächst nicht beginnen kann.

Für die Nordumgehung Plau im Zuge der B 191 wurde bereits die Linie bestimmt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung kann hier die Planfeststellung beginnen. Ein Baubeginn vor 2015 ist möglich, wenn die Finanzierung durch den Bund gesichert wird.