Die Zukunft mitgestalten

Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept

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© Landkreis Ludwigslust-Parchim

Für die ländliche Entwicklung der Gemeinden des Landkreises hat der Fachdienst 60 vom Juli 2014 bis März 2015 die Fördervoraussetzung – das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) - erarbeitet.

So bildet das ILEK nunmehr die Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln der „Integrierten Ländlichen Entwicklung“ für den Förderzeitraum 2015 bis 2020.

Es geht folglich um Investitionen in den ländlichen Raum und darum, diesen nachhaltig attraktiv und lebenswert, insbesondere unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung, zu erhalten und zu gestalten.

Die Thematik der Förderung ist nicht neu. So umfasst die Förderung u.a. die Dorferneuerung, Flurneuordnung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen (ländlicher Wegebau), kleine touristische Infrastruktureinrichtungen, Basisdienstleistungen zur Grundversorgung, nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum und die Breitbandgrundversorgung. Die Kommunen können nunmehr Fördermittel lediglich auf der Grundlage eines ILEK in Anspruch nehmen.

Auf der Abschlussveranstaltung am 31. März in Parchim wurde das fertig gestellte ILEK von dem stellvertretenden Landrat Herrn Schmülling offiziell an Herrn Reimann vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V übergeben.

Entwicklungsstrategie

Leitbild

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim versteht sich als ländlich geprägte Region. Als zweitgrößter Landkreis Deutschlands wird er durch unterschiedliche Strukturen gekennzeichnet: Teilräume mit günstiger Lage zur Metropole Hamburg und zur Landeshauptstadt Schwerin haben eine positivere Wirtschafts- und Bevölkerungsstruktur, als stadtferne Räume. Touristisch interessante Gebiete wechseln ab mit stärker auf die Landwirtschaft ausgerichteten Räumen.

Vor diesem Hintergrund will der Landkreis in allen seinen Teilräumen die gute Qualität als Wohnstandort erhalten. Auch strukturschwächere Gebiete sollen nicht aufgegeben werden, sondern die Infrastruktur der Daseinsvorsorge ist auch künftig flächendeckend über intelligente Lösungen zu sichern. Dabei wird das Thema der Erreichbarkeit von Einrichtungen und der Mobilität der Menschen im ländlichen Raum weiter an Bedeutung gewinnen.

Die landschaftsgebundenen Potentiale des Landkreises manifestieren sich in den vier Großschutzgebieten, an denen der Landkreis Anteil hat. Die beiden Biosphärenreservate Schaalsee und Flusslandschaft Elbe verfügen dabei sogar über einen UNESCO- Schutzstatus. Die Großschutzgebiete bieten zentrale Ansatzpunkte für den weiteren Ausbau von naturverträglichem Tourismus abseits massentouristischer Brennpunkte. Bei einem nachhaltigen Umgang mit Landschaft und Umwelt liegen hier wichtige Chancen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum in der Region, das auch die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen einschließt.

Bei aller Unterschiedlichkeit sollen so in allen Teilräumen des Landkreises die Voraussetzungen für eine hohe Qualität als Lebens- und Arbeitsort gesichert bzw. geschaffen werden. Dazu sind die unterschiedlichen Potentiale zu entwickeln mit dem Ziel, das Zusammenwachsen des Landkreises über die Integration der Teilräume und seiner Bewohner weiter voranzutreiben.

Handlungsfelder

  1. Kommunal- und Siedlungsentwicklung
    Zum Bereich Kommunal- und Siedlungsentwicklung zählen einerseits Aspekte der baulichen und städtebaulichen Entwicklung der Kommunen sowie der technischen und der Versorgungsinfrastruktur. Darüber hinaus umfasst das Handlungsfeld andererseits aber auch Fragen der Kommunalfinanzen und z. B. der Modelle für die Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen.
  2. Bildung, Soziales, Gesundheit
    Das Handlungsfeld bezieht sich auf die Infrastruktur im gesamten sozialen Bereich und beinhaltet z. B. Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen. Es geht aber auch um Angebote im Bereich der Gesundheitsversorgung, wie die Versorgung mit Ärzten, Pflegekräften oder Krankenhäusern. Darüber hinaus werden Sportstätten und –angebote, sowie Freizeit-, Gesundheits-, Bewegungs- und Präventionseinrichtungen ebenfalls diesem Handlungsfeld zugerechnet.
  3. Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Beschäftigung
    Unter dieses Handlungsfeld fallen die für die Entwicklung des ländlichen Raums wichtigen Wirtschaftsbereiche Tourismus, Landwirtschaft, Ernährungsindustrie, Handwerk und Kleingewerbe ebenso, wie intelligente, angepasste Lösungen im Dienstleistungsbereich. Ebenso werden die wirtschaftsnahe Infrastruktur, also z. B. Gewerbeflächen und die Versorgung mit Breitbandanschlüssen, aber auch die Arbeitsbedingungen, die Lohn- und Gehaltsstruktur oder das Fachkräfteangebot unter diesem Handlungsfeld zusammengefasst.
  4. Verkehr, Mobilität
    Das Handlungsfeld Verkehr und Mobilität beinhaltet alle Aspekte der flächenhaften Erschließung des Landkreises. Es bezieht sich auf die Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr ebenso, wie auf Angebote im öffentlichen Personennahverkehr. Aber auch ganz oder teilweise touristisch ausgerichtete Infrastrukturangebote, wie Radwege oder Wasserstraßen, fallen in dieses Handlungsfeld.

Entwicklungsziele

Handlungsfeld 1 - Kommunal- und Siedlungsentwicklung

1.1 Auch in den kommenden Jahren soll weiterer Flächenverbrauch durch Innen- vor Außenentwicklung, Rückbau und Beräumung leerstehender Bebauungen und Nachnutzung von Brachflächen gering gehalten werden. Das baukulturelle Erbe mitsamt der Kirchen, Herrenhäuser und Denkmäler soll erhalten, der öffentliche Raum einschließlich seiner Grün- und Freiflächen gestaltet werden. Um darüber hinaus möglichst einen Einwohnerzuwachs in den Dörfern und kleinen Städten zu erzielen und bezahlbaren Wohnraum insbesondere für junge Familien zu schaffen, ist auch zukünftig die Unterstützung der Sanierung von privater Bausubstanz in den Ortslagen beabsichtigt. Im Einzugsbereich der Elbe ist bei allen Maßnahmen der Hochwasserrisikomanagementplan zu beachten.

1.2 Die Versorgungsinfrastruktur in den ländlichen Räumen soll auch in Zukunft gesichert, erhalten und ausgebaut werden. Dies betrifft die Grundversorgung im ländlichen Raum ebenso, wie z. B. die Energieversorgung durch den Ausbau Erneuerbarer Energien und der zugehörigen Leitungsnetze gemäß Regionalem Energiekonzept für Westmecklenburg (RENK).

1.3 Die Erhaltung der Handlungsfähigkeit gerade auch der kleinen Gemeinden und der Dorfgemeinschaften ist ein besonderes Ziel in den ländlichen Räumen des Landkreises. Dies betrifft die Kommunalfinanzen, über die die Kofinanzierung von Fördermitteln oder die dauerhafte Unterhaltung von Infrastruktur gesichert werden müssen, die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. über Bürgerbeteiligung, Ehrenämter oder Vereine und den Ausbau von interkommunalen Kooperationen.

Mögliche Fördergegenstände gemäß ELER und GAK:

  • Flurbereinigung und Flurneuordnung: Dorferneuerungsmaßnahmen,
  • Dorferneuerung und –entwicklung, Freizeit und Kultur: Erhaltung privater dörflicher Bausubstanz, Erhaltung dörflicher Bausubstanz nichtkommunaler Träger,
  • Basisdienstleistungen zur Grundversorgung: Einrichtungen im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs,
  • Dorferneuerung und –entwicklung (öffentliche Träger): Gestaltung des öffentlichen Raumes, dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, Erhaltung dörflicher Bausubstanz,
  • Nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum.

Handlungsfeld 2 - Bildung, Soziales, Gesundheit

2.1 Die Dörfer und kleinen Städte im Landkreis sollen auch zukünftig als Wohnstandorte für junge Familien mit Kindern und Jugendlichen sowie für Senioren erhalten bleiben. Als Voraussetzung hierfür ist die Betreuungs-, Bildungs- und kulturelle Infrastruktur mit der gesamten Vielfalt an Einrichtungen, also auch Volkshochschul- und Musikschulstandorten oder Einrichtungen der Kreativwirtschaft, sowie schulischen Abschlüssen im ländlichen Raum zu sichern.

2.2 Barrierearme, betreute Wohnformen und Mehrgenerationenwohnungen sollen mit hohen Ausstattungsqualitäten an gut erreichbaren Standorten in den Zentrale Orten, Dörfern und kleinstädtisch geprägten Gemeinden des ländlichen Raums entwickelt werden, um auf den demografischen Wandel mit der Zunahme an älteren Personen reagieren zu können.

2.3 Die flächendeckende Versorgung mit ärztlichen und pflegerischen Leistungen sowie gesundheitsfördernden Sportangeboten für alle Altersgruppen soll auch in Zukunft erhalten bleiben bzw. geschaffen werden.

2.4 In den Dörfern und Kleinstädten sollen Einrichtungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen erhalten bzw. geschaffen werden. Städtische Gemeinschaftseinrichtungen und Dorfgemeinschaftshäuser sind zukünftig als lokale, multifunktionale und generationenübergreifende Kommunikations- und Begegnungszentren zu entwickeln.

Mögliche Fördergegenstände gemäß ELER und GAK:

  • Flurbereinigung und Flurneuordnung: Dorfgemeinschaftshäuser,
  • Dorferneuerung und -entwicklung, Freizeit und Kultur: Dorfgemeinschaftshäuser, Gemeindehäuser, Heimatstuben und Begegnungsstätten in nichtkommunaler Trägerschaft, Vereins- und Clubhäuser, Jugendfreizeittreffs, Spiel- und Bolzplätze, Badestellen usw.,
  • Basisdienstleistungen zur Grundversorgung,
  • kulturelle und soziale Dienste aller Art, die Nahversorgungseinrichtungen mit Elementen der Gesundheitsversorgung etc. verbinden,
  • Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen,
  • Nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum.

Handlungsfeld 3 - Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Beschäftigung

3.1 Der Ausbau der touristischen Infrastruktur in den ländlichen Räumen, insbesondere in den Großschutzgebieten, muss fortgesetzt werden, um das Potential insbesondere im landschaftsgebundenen und im Kulturtourismus weiter zu entwickeln. Dazu sind auch weitere buchbare touristische Angebote entsprechend den Empfehlungen des Landestourismusverbandes und regionale Wertschöpfungskreisläufe unter Einbeziehung von Tourismuswirtschaft, Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe zu schaffen.

3.2 Die wirtschaftsnahe Infrastruktur muss ebenfalls weiter ausgebaut werden. Dies betrifft insbesondere die Breitbandinfrastruktur mit Glasfaserkabeln, die in den nächsten Jahren flächendeckend geschaffen werden muss, um z.B. wachsenden Anforderungen im Standortwettbewerb der Unternehmen gerecht zu werden. Aber auch die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen im ländlichen Raum, insbesondere im Einzugsbereich der Autobahnen, ist anzustreben. Über die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die Unterstützung von Kleinstunternehmen und Einrichtungen der Grundversorgung sollen Arbeitsplätze geschaffen und der Mittelstand gestärkt werden. Im Stadt-Umland-Raum Schwerin sind die wirtschaftlichen Verflechtungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes zu nutzen.

3.3 Die Qualität der Arbeitsplätze in der Region ist weiter zu verbessern. Über Existenzgründungsförderung und gute Löhne sollen Berufseinsteiger in der Region gehalten und Pendler als Fachkräfte für die Region zurück gewonnen werden. Gerade die Jugend sollte über eine bessere Verknüpfung zwischen Schule und Wirtschaft und ein Netz gut erreichbarer Berufsschulen im Landkreis gehalten werden.

Mögliche Fördergegenstände gemäß ELER und GAK:

  • Flurbereinigung und Flurneuordnung: Arrondierung von landwirtschaftlichen Flächen,
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen: Kommunale Verbindungswege und Straßen, sonstige kommunale Wege und Straßen, die landwirtschaftliche Potenziale erschließen,
  • Basisdienstleistungen zur Grundversorgung: Einrichtungen im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs,
  • Kleine touristische Infrastruktureinrichtungen: Baumaßnahmen an und in Ausstellungs-, Museums- und anderen Gebäuden, Touristische Wegeführungen und begleitende Infrastruktureinrichtungen, Einrichtungen zur Besucherinformation, Entwicklung und Herstellung von touristischen Publikationen.
  • Breitbandgrundversorgung,
  • Investive Förderung von nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit in Kleinstunternehmen des ländlichen Raums.

Handlungsfeld 4 - Verkehr, Mobilität

  • Das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) muss angesichts des demographischen Wandels, der weiter steigenden Mobilitätsansprüche der Bevölkerung, der Notwendigkeit der Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der Verbesserung der touristischen Erreichbarkeit der Großschutzgebiete unter Nutzung neuer, individueller ÖPNV-Systeme bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dies betrifft z. B. barrierefreie Haltestellen, angepasste Mobilitäts- und alternative Bedienformen.
  • Das Radwege- und Straßennetz sowie das Wander- und Reitwegenetz sind in ihrer übergreifenden Funktion sowohl für die ansässige Bevölkerung als auch für den Tourismus sowohl lokal, als auch ämterübergreifend auszubauen. Das regionale Radwegekonzept und die Wegeplanungen in den Großschutzgebieten müssen zu diesem Zweck zeitnah umgesetzt werden.
  • Die verkehrliche Erreichbarkeit der Metropole Hamburg ist zu verbessern, insbesondere im ÖPNV und SPNV.

 Mögliche Fördergegenstände gemäß ELER und GAK:

  • Flurbereinigung und Flurneuordnung: Straßen und Wege,
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen: Ländliche Wege, kommunale Verbindungswege und Straßen, sonstige kommunale Wege und Straßen, Brücken, Durchlässe u.ä.

Querschnittsziele

Innovation Insbesondere angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels kommt es zukünftig darauf an, über innovative Lösungen die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum und die Erreichbarkeit von Infrastrukturen zu sichern. Insofern bezieht sich das Querschnittsziel Innovation auf alle vier Handlungsfelder der Entwicklungsstrategie mit allen jeweiligen Entwicklungszielen. Innovative Lösungen sind angesichts sinkender ökonomischer Tragfähigkeitsgrenzen gefragt, egal ob es um die Kommunal- und Siedlungsentwicklung, die soziale und Bildungsinfrastruktur, die wirtschaftliche Entwicklung oder die Organisation von Mobilität geht.

Umweltschutz Auch Umweltschutz ist ein Querschnittsziel, das alle Handlungsfelder berührt. Dabei geht es um den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie den nachhaltigen Umgang mit Natur und Landschaft, der für den Landkreis LUP mit seiner herausragenden Naturraumausstattung von besonderer Bedeutung ist. Themen sind z. B. die Vermeidung von Flächenverbrauch, der Erhalt der Biodiversität, der schonende Umgang mit Trinkwasser, der Schutz der Gewässer gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie oder die Verringerung von Schadstoffemissionen. In einzelnen Handlungsfeldern stehen jeweils unterschiedliche Teilaspekte dieses Querschnittsziels im Vordergrund, so z. B. der Flächenverbrauch bei der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung oder die Schadstoffemissionen im Bereich der Mobilität.

Klimaschutz Der Klimaschutz muss zwingend in allen Handlungsfeldern berücksichtigt werden. Das ergibt sich nicht nur aus der Strategie Europa 2020, sondern auch aus den Klimaschutzzielen der Bundesregierung, die eine Reduktion der Emissionen von mindestens 40 Prozent bis 2020 und 80 bis 95 Prozent bis 2050 gegenüber 1990 vorsehen. Die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen kann in den einzelnen Handlungsfeldern z. B. erreicht werden über die Vermeidung von Verkehren durch eine wohnortnahe Versorgung mit Infrastruktur- und Dienstleistungseinrichtungen oder Arbeitsplätzen.

Leitprojekte

  • Baukulturelles Erbe im Landkreis
  • Attraktives Wohnen im ländlichen Raum
  • Multifunktionales Gemeindezentrum
  • Attraktive Naherholungs- und Freizeitregion
  • Partnerschaft für Wertschöpfung
  • Mobilität durch alternative Bedienformen im ÖPNV

ilek
Das ILEK-Portal unter www.ilek-lup.de - screenshot der Projekte-Seite. © ILEK-Ludwigslust-Parchim

Das ILEK-Portal erläutert die Entwicklungsstrategie und stellt die eingebundenen Projekte (siehe Karte im Bild), einschließlich der Leitprojekte vor.

Urheber der Bilder

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Schweriner Volkszeitung
DSK Wismar

Hintergrundbild: Günther Schulz