LEADER-LAG Warnow-Elde-Land

Förderung

Um LEADER-Fördermittel zu erhalten, müssen die Projekte in der LEADER-Region Warnow-Elde-Land verortet sein, konform zu den Richtlinien des EPLR M-V sein und der Umsetzung der Ziele der Gebietsbezogenen Lokalen Entwicklungsstrategie (GLES) dienen.

Sowohl öffentliche Antragsteller wie auch Privatpersonen, Unternehmer, Vereine, Verbände, etc. können, je nach Art des Projektes, LEADER-Förderung erhalten.

Antragstellung

Gut zu wissen

Projektvorschläge können jederzeit beim Regionalmanagement eingereicht werden. Es kann sich um Vorschläge zu allen Themenbereichen handeln, die der Umsetzung der Strategie dienen.

So verläuft das Antrags- und Auswahlverfahren von Projekten:

1. Projektbogen 
2. Projektgespräch 
3. Vorschlag an die LAG 
4. Förderantrag 
5. Projektbeginn 

1. Projektbogen

Formulieren Sie Ihren Projektvorschlag auf einem Projektbogen und reichen ihn beim Regionalmanagement ein. Das Beschreiben ihrer Projektidee auf dem Projektbogen hilft Ihnen bei der Strukturierung Ihres Vorschlages und der Klärung wesentlicher inhaltlicher und technischer Projektvoraussetzungen.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie Fragen haben! 

2. Projektgespräch

Auf der Grundlage des Projektbogens erfolgt ein Projektgespräch, zumeist als Vor-Ort-Termin, bei dem Sie die Gelegenheit haben dem Regionalmanagement die Projektidee vorzustellen und ihre Pläne zu erläutern.

Das Regionalmanagement prüft die Projektidee auf Förderfähigkeit im Rahmen der Maßnahmen des EPLR M-V, auf Finanzierbarkeit und auf Vereinbarkeit mit der Gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie der LAG.

Falls geboten und erforderlich wird der Projektträger auf andere Förderprogramme außerhalb des EPLR hingewiesen.

Förderfibel -> Externer Link im rechten Rand

3. Vorschlag an die LAG

Wenn der Projektvorschlag die genannten Voraussetzungen erfüllt, bereitet das Regionalmanagement einen Entscheidungsvorschlag für die LAG vor, der auf einer Sitzung der LAG beraten und abgestimmt wird.

Falls erforderlich entscheidet die LAG im Rahmen des jährlichen Finanzbudgets außerdem über die Rangfolge der eingereichten Projekte an Hand von Bewertungskriterien, die sich an den in der GLES formulierten Entwicklungszielen der Region orientieren.

4. Förderantrag

Nach positiver Beschlussfassung über Ihre Projektidee wird der Förderantrag mit allen dazu notwendigen Unterlagen erarbeitet, durch das Regionalmanagement vorgeprüft und bei der jeweiligen Bewilligungsstelle eingereicht.

5. Projektbeginn

Sobald Sie den Zuwendungsbescheid für Ihren Projektantrag erhalten haben, können Sie entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.