Gewässer und Boden

Schutz der Gewässer und des Bodens

Die untere Wasserbehörde, angesiedelt im Fachdienst Natur- und Umweltschutz, übt die Gewässeraufsicht für Gewässer II. Ordnung und das Grundwasser aus. Im Zuge der Anpassung von Kleinkläranlagen werden Bürger beraten, wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt, Baumaßnahmen abgenommen und Fördermittel bewilligt.

Die untere Wasserbehörde ist sowohl für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Benutzung von Gewässern und Einleitungen in die Gewässer, als auch für die Durchsetzung und Überwachung der gesetzlichen Regelungen bezüglich des Umgangs mit Wasser gefährdenden Stoffen zuständig. Sie handelt nach dem Grundsatz, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Gewässer dem Wohl der Allgemeinheit und somit auch dem Nutzen Einzelner dienen.

Als untere Bodenschutzbehörde ist der Fachdienst zuständig für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen. Weiterhin wird die Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen veranlasst und überwacht.

Thema Immisionsschutz

Anwohner von Anlagen haben einen Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Deshalb haben sie jederzeit die Möglichkeit, sich mit Beschwerden über Immissionen von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (z. B. Lärm, Gerüche oder Erschütterungen) an die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Ludwigslust-Parchim zu wenden. Eine solche Beschwerde ist weder kostenpflichtig, noch besteht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Thema Abwasser/Klärgruben/Regenwasser

Im Landkreis sind ein großer Teil der privaten Grundstücke nicht zentral an die Abwasserbeseitigung angeschlossen. Das Abwasser von über 20.000 privaten Grundstücken wird über Kleinkläranlagen behandelt und dann in das Grundwasser durch Versickerung oder in ein Fließgewässer eingeleitet. Hier muss jedes Grundstück dahingehend überprüft werden, ob die Abwasserbehandlung den heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Thema Förderung

Eine Förderung für die Umrüstung und den Neubau von vollbiologischen Kleinkläranlagen ist seit 2015 nicht mehr vorgesehen.

Thema Oberflächengewässer

Natürlich darf an Gewässern auch nicht jeder machen was er will. Die Errichtung von baulichen Anlagen an, in, unter und über Gewässern muss angezeigt werden. Je nach Art und Größe der Anlage werden Auflagen und Hinweise erteilt, wie die Bauausführung zu erfolgen hat.

Thema anlagenbezogener Gewässerschutz

Jede Ölheizungsanlage, Tankstelle, JGS-Anlage sowie Lagerung für andere wassergefährdende Stoffe ist bei der unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig und werden auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Für das Gebiet des gesamten Landkreises sind ungefähr 14.600 Anlagen erfasst.

Thema Grundwasser

Vor allem die Landwirte benötigen je nach Wetterlage in den sandigen Gebieten immer wieder Wasser für die Zusatzbewässerung ihrer angebauten Pflanzen. Dieses Wasser wird oft aus dem Grundwasser entnommen. Auch hier müssen im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens alle Belange geprüft werden.

Thema Boden

Im Altlastenkataster des Landkreises sind alle bekannten Altablagerungen, also umgangssprachlich Müllkippen und Altstandorte, wie z.B. alte Tankstellen, Öllager, Betriebsstätten auf denen mit gefährlichen Stoffen in erheblichen Umfang umgegangen wurde und ähnliche Flächen erfasst.

Thema Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Ein ganz wichtiger Teil der Arbeit fast aller Kollegen im Wasser- und Bodenschutzbereich ist die Gefahrenabwehr.