Gewässer und Boden
Schutz der Gewässer und des Bodens
Die untere Wasserbehörde, angesiedelt im Fachdienst Natur- und Umweltschutz, übt die Gewässeraufsicht für Gewässer II. Ordnung und das Grundwasser aus. Im Zuge der Anpassung von Kleinkläranlagen werden Bürger beraten, wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt, Baumaßnahmen abgenommen und Fördermittel bewilligt.
Die untere Wasserbehörde ist sowohl für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Benutzung von Gewässern und Einleitungen in die Gewässer, als auch für die Durchsetzung und Überwachung der gesetzlichen Regelungen bezüglich des Umgangs mit Wasser gefährdenden Stoffen zuständig. Sie handelt nach dem Grundsatz, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Gewässer dem Wohl der Allgemeinheit und somit auch dem Nutzen Einzelner dienen.
Als untere Bodenschutzbehörde ist der Fachdienst zuständig für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen. Weiterhin wird die Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen veranlasst und überwacht.