Der Jäger ist Lebensmittelunternehmer!
Es besteht die Pflicht zur Registrierung
Jäger, die Wild in der Decke oder zerwirktes Wildfleisch an andere abgeben (in den Lebensmittelverkehr bringen) sind im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
Lebensmittelunternehmer! Daraus ergibt sich im Zusammenhang mit dem Erlass des Landwirtschaftsministeriums MV vom 08.07. 2008 eine Registrierungspflicht bei der zuständigen Behörde. Die Registrierungspflicht besteht bei folgenden Tätigkeiten:
Direkte Abgabe von Wildfleisch: (aus der Decke geschlagen oder entschwartet, zerwirkt) Die Abgabe erfolgt an Endverbraucher (Privatpersonen, Gaststätten) oder den lokalen Einzelhandel.
Betreiben einer Wildsammelstelle: zum Zwischenlagern von Wild in der Decke / Schwarte bis zum Abtransport durch bzw. zum Wildverarbeitungsbetrieb oder Wildhandel.
Direkte Abgabe von Wild:Die Abgabe von Wild in der Decke/ Schwarte erfolgt durch den Jäger direkt an einen zugelassenen Wildver arbeitungsbetrieb oder Wildhandel.
Voraussetzug für die Abgabe ist die Schulung des Jägers zur kundigen Person!
Formular zur Registrierung
Räumliche Mindestanforderung zur Gewährleistung hygienischer Bedingungen für die Lagerung und Behandlung von Wildfleisch bei
Wildsammelstellen:
- Handwaschbecken mit Schlauchanschluss, Seifenspender und Einweghandtüchern
- Ausreichend großer Raum mit Kühleinrichtung (z. B. Kühlzelle)
- Leicht zu reinigende, helle und desinfizierbare Wandoberflächen, Fenster und Türen
- Fußboden, leicht zu reinigen und desinfizierbar und mit hinreichendem Gefälle zu einem Fußbodeneinlauf
- Schädlingssichere natürliche oder mechanische Belüftung
- Ausreichende Aufhängevorrichtungen oder Rohrbahnen
Wildsammelstellen mit Zerlegung und Vermarktung:
- Ausstattung wie Wildsammelstellen (oben)
Zusätzlich:
- Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss
- Arbeitstisch mit leicht zu reinigender und desinfizierbarer Ausführung, korrosionsfrei und aus geeignetem Material
- Abwaschmöglichkeit mit Warm- und Kaltwasseranschluss in angemessener Größe zur Bedarfsgegenständereinigung und Fleischreinigung
- Räume müssen ausreichend groß sein (Zerlegung und Kühlung), um eine nachteilige Beeinflussung auszuschließen ( z.B. gegenseitige Berührung von enthäuteten und nicht enthäuteten Wild/ funktionelle Trennung)
- Ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von Tierhäuten und anderen tierischen Körperteilen, die nicht zur menschlichen Ernährung geeignet sind, in geschlossenen Behältnissen außerhalb der Räume
Für den Betrieb der Einrichtungen sind vorzuhalten:
- Geeignete Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel, Reinigungsschlauch mit Halterung
- Für Lebensmittelbetriebe geeignetes Desinfektionsmittel
- Angemessene Schutzkleidung für Enthäutung und Zerlegung
- Thermometer zur Kühltemperaturkontrolle
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt oder hier
Bundesinstitut für Risikobewertung: Tipps für den Umgang mit Wildfleisch