Fritierfett – sachgerechte Behandlung für Geschmack und Gesundheit
Damit Pommes frites, Kroketten oder auch Backfisch immer lecker schmecken sind bei der Verwendung von Frittierfett verschiedene Regeln zu beachten. Diese Vorschriften vermeiden nicht nur gesunheitliche Gefahren sondern verhindern auch den vorzeitigen Verderb des Fettes und schonen damit den Geldbeutel des Gewerbetreibenden.
Durch die Verwendung verdorbener Frittierfette und -öle für die Zubereitung von Lebensmitteln, wie Pommes frites oder Fettgebäck, ist nicht nur das hergestellte Produkt nicht mehr als verzehrsfähig anzusehen, auch wenn das Frittierfett zu heiß ist (über 175°C) kann die menschliche Gesundheit beeinträchtigt werden. Insbesondere bei dem Frittieren von stärkehaltigen Kartoffelprodukten oder Lebensmittel mit Getreidezutaten (z.B. Semmelmehlpanade) kann sich bei zu hohen Temperaturen der Stoff Acrylamid bilden, der in Verdacht steht, krebserregend zu sein.
Detailierte Hinweise zur sachgerechten Behandlung finden Sie hier in unserem Merkblatt