Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten bei Tieren

Tierseuchenschutz und Tiergesundheit

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Foto: 397375_original_R_K_B_by_Margot Kessler_pixelio © Margot Kessler pixelio.de

Ein Ziel des öffentlichen Veterinärwesens ist Schutz und Gesundheit von Mensch und Tier. Grundlegende Aufgabe ist damit auch die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten der Tiere. Trotz gewaltiger Fortschritte in Diagnostik, Vorbeugung und Bekämpfung besteht immer noch ein hohes Gefährdungspotential für Mensch und Tier. Das Auftreten hoch ansteckender Tierkrankheiten (Tierseuchen) wie beispielsweise Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest haben immense wirtschaftliche Folgen für den einzelnen Landwirt und die gesamte Wirtschaft. So werden zum Beispiel Handelsrestriktionen relevant, die den Im- und Export landwirtschaftlicher Produkte stark einschränken bzw. verbieten. Andere Tierseuchen wie Salmonellsoen oder Tollwut sind als Zoonosen von Bedeutung. Die menschliche Gesundheit kann durch den direkten Kontakt von Tier und Mensch oder über Lebensmittel tierischer Herkunft gefährdet werden.

Der Einzelne kann sich in der Regel nicht alleine vor der Einschleppung von Tierseuchen schützen, deshalb ist die staatliche Bekämpfung notwendig. Grundlage der Tierseuchenbekämpfung sind das Tierseuchengesetz, die Viehverkehrsverordnung, die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie die Verordnungen über anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen. Ob es sich um eine anzeige- oder meldepflichtige Krankheit handelt, ist unter anderem abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Grad der Gemeingefährlichkeit und dem Gefährdungspotential für den Menschen. Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist das Bekanntsein aller Nutztierbestände.

Deshalb ist jeder Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln, Gehegewild und Bienen verpflichtet seinen Tierbestand im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Dienstgebäude Ludwigslust, Garnisonsstraße 1 in 19288 Ludwigslust, Tel.: 03871 722-3922 oder -3921  telefonisch oder über unser Meldeformular anzumelden.  Auch Änderungen im Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen.

Ein lang währender Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen ist jedoch nur möglich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

Pflichten des Tierhalters nach Viehverkehrsverordnung

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Neben Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen unterliegen auch alle Geflügelarten der Anmeldepflicht ©

Informationen für Tierhalter im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Auf Grundlage der Viehverkehrsverordnung und der Bienenseuchenverordnung hat jeder Tierhalter der eine oder mehrere der unten genannten Tierarten hält, seinen Tierbestand beim

       Landkreis Ludlwiglust-Parchim                                                                           
       Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung                       
       Garnisonsstraße 1                                                                                        
       19288 Ludwigslust                                                                                                       
                                                                                  Tel.: 03871 722-3922  oder 3921                                                                                               
mit Meldeformular anzumelden. Die Anzeige des Tierbestandes ist vor Beginn der Tierhaltung zu tätigen. Anzugeben sind jeweils:

• Name, Anschrift und Telefonnummer des Tierhalters
• Anzahl der gehaltenen Tiere vonPferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Puten,    Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln, Gehegewild und Bienen
• die Nutzungsart
• der Standort der Tiere
• der Hoftierarzt

Bei Änderungen besteht die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung!

Jedem Tierhalter wird nach Anzeige seiner Tierhaltung eine Registriernummer zugeteilt. Für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist eine Anmeldung unter Angabe der Registriernummer beim

MQD – Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft M-V                                   
Speicherstraße 11                                                                                                                                                        
18273 Güstrow                                     
Tel.: 03843 751-0    
www.mqd.de                  

unbedingt erforderlich, da sonst eine Eintragung in der HIT-Datenbank nicht möglich ist. Mit dieser Registriernummer ist die Bestellung der notwendigen Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen über den MQD möglich. Alle Tierhalter müssen ihren Tierbestand zusätzlich bei der

Tierseuchenkasse M-V,               
Neustrelitzer Straße 120, Block C
17033 Neubrandenburg 
Tel.: 0395 380-19992 oder 19994
 www.tskmv.de                                                                                                                           

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N. Reich
Bauernhof Hahn

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Hintergrundbild: Günther Schulz