Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten bei Tieren
Tierseuchenschutz und Tiergesundheit
Ein Ziel des öffentlichen Veterinärwesens ist Schutz und Gesundheit von Mensch und Tier. Grundlegende Aufgabe ist damit auch die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten der Tiere. Trotz gewaltiger Fortschritte in Diagnostik, Vorbeugung und Bekämpfung besteht immer noch ein hohes Gefährdungspotential für Mensch und Tier. Das Auftreten hoch ansteckender Tierkrankheiten (Tierseuchen) wie beispielsweise Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest haben immense wirtschaftliche Folgen für den einzelnen Landwirt und die gesamte Wirtschaft. So werden zum Beispiel Handelsrestriktionen relevant, die den Im- und Export landwirtschaftlicher Produkte stark einschränken bzw. verbieten. Andere Tierseuchen wie Salmonellsoen oder Tollwut sind als Zoonosen von Bedeutung. Die menschliche Gesundheit kann durch den direkten Kontakt von Tier und Mensch oder über Lebensmittel tierischer Herkunft gefährdet werden.
Der Einzelne kann sich in der Regel nicht alleine vor der Einschleppung von Tierseuchen schützen, deshalb ist die staatliche Bekämpfung notwendig. Grundlage der Tierseuchenbekämpfung sind das Tierseuchengesetz, die Viehverkehrsverordnung, die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie die Verordnungen über anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen. Ob es sich um eine anzeige- oder meldepflichtige Krankheit handelt, ist unter anderem abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Grad der Gemeingefährlichkeit und dem Gefährdungspotential für den Menschen. Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist das Bekanntsein aller Nutztierbestände.
Deshalb ist jeder Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln, Gehegewild und Bienen verpflichtet seinen Tierbestand im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Dienstgebäude Ludwigslust, Garnisonsstraße 1 in 19288 Ludwigslust, Tel.: 03871 722-3922 oder -3921 telefonisch oder über unser Meldeformular anzumelden. Auch Änderungen im Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen.
Ein lang währender Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen ist jedoch nur möglich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.