Der Fachdienst Veterinär- und Lebesnmittelüberwachung stellt sich vor:

Wer macht was

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Fachdienstleiter Dr. Olav Henschel, Amtstierarzt © LK LUP FD39

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (FD 39) ist im Landkreis für den gesamten Bereich der Lebensmittelüberwachung, des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung zuständig. Aufgrund eines Kooperationsvertrages werden diese Aufgaben auch für die Landeshauptstadt Schwerin übernommen. Circa 75 % der Mitarbeiter verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit Kontrollen im Außendienst. Durch die Verteilung der Objekte in unserem Großkreis ist es sinnvoll, dass der Fachdienst Dienstsitze an den Standorten Ludwigslust, Parchim und Schwerin hat. Daneben gibt es drei weitere Außenstellen an Schlachtbetrieben sowie ein zeitweilig besetztes Büro in Hagenow.

Der Fachdienst gliedert sich in die vier Fachgebiete Lebensmittelüberwachung inklusive Rotfleischhygiene (Rind, Schwein und Wild), Weißfleischüberwachung (Geflügelschlachtung), Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung.

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Mitarbeiter am Standort Schwerin: Rico Dunst,LMK; Steffi Hahn,SB dez.Service; Katja Braun, LMK; Sonja Schreiber-Völzer,LMK; Mirko Künnicke,SB Tierschutz (v.l.n.r.) © LK LUP FD 39

Die Aufgaben in den einzelnen Fachgebieten umfassen die Kontrolle und Beratung von Betrieben und Tierhaltern, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Beratung von Verbrauchern.Darüber hinaus werden Lebensmittel und lebende Tiere sowohl für den Handels- und Reiseverkehr innerhalb der EU als auch in Drittländer attestiert.

Die gesamte Veterinärverwaltung arbeitet nach einem im Land abgestimmten Qualitätsmanagementsystem. Im FD 39 werden ausschließlich Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrgenommen. Die rechtlich, fachlich und quantitativ korrekte Durchführung der Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, da man sich mit seiner Garantenstellung im gesundheitlichen Verbraucherschutz im strafrechtlichen Raum bewegt.                                                                                   Der Verwaltungsstandort Ludwigslust ist die Hauptstelle des Fachdienstes. Die Aufteilung erfolgt weitgehend bedarfsorientiert entsprechend der Struktur und der Zahl der zu überwachenden Objekte in den einzelnen Fachgebieten. Dabei hängt die personelle Ausstattung in erster Linie von Anzahl und Struktur der Lebensmittelbetriebe sowie der landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen ab.

Lebensmittelüberwachung inklusive Fleischhygiene

Kollegen auf dem Flur LWL
linke Seite: von vorn nach hinten: Dr. Gerald Stumpf, Amtstierarzt Tierseuchenbekämpfung; Anja Jastram, SB Haushalt; Christine Oppermann,LMK; Norbert Reich,LMK; Heidi Senneke, SB Tierseuchenbekämpfung; Katrin Müller, Kreislandwirtschaftsoberinspektorin; Rechte Seite:von vorn nach hinten: Christiane Ahrndt,LMK; Bärbel Malchow,LMK; Caren Rabe,LMK; Ilona Kienbaum, SB amtliche Zertifikate; Dr. Heike Mildner, Amtstierärztin Lebensmittelüberwachung © LK LWL FD 39

Die Gewinnung von gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln fängt ebenso wie der Verbraucherschutz bereits bei der Urproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb an. Er muss sich lückenlos über alle Verarbeitungs- und Verteilungsstufen bis hin zum Verbraucher erstrecken. Alle Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen regelmäßig kontrolliert werden. Zu den derzeit 4087 Lebensmittel-Kontrollobjekten gehören unter anderem fleisch- und fischverarbeitende Betriebe, Bäcker, Fleischer, Eishersteller, Restaurants, Supermärkte, Küchen in Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Schulen und Pflegeheimen, Anbieter von Lebensmitteln auf Volksfesten und Wochenmärkten. Bei den Kontrollen wird die Einhaltung gesundheitlicher und lebensmittelhygienischer Aspekte bei der Erzeugung, der Herstellung einschließlich Verarbeitung, dem Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln geprüft. Es dürfen keine gesundheitsgefährdenden oder die Verbraucher über die tatsächliche Qualität täuschenden Lebensmittel und Bedarfsgegenstände in den Verkehr gebracht werden. Missstände müssen sofort beseitigt werden. Bei Verstößen werden Ahndungsmaßnahmen und/oder Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher (z.B. Einschränkung der Produktion, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen oder Betriebsschließungen) ergriffen. Daneben werden aufgrund von Bundesrecht nach einem Schlüssel (4 Lebensmittelproben auf 1000 Einwohner, 1 Bedarfsgegenstand/kosmetisches Mittel auf 3000 Einwohner) Proben planmäßig zur Untersuchung entnommen. Die Untersuchungen erfolgen im Landeslabor auf sensorische, mikrobiologische oder chemische Parameter (z.B. Fettgehalt, Umweltkontaminanten, Toxine, Zusatzstoffe, Radioaktivität). Bei Beanstandungen der Proben werden entsprechende Maßnahmen im Betrieb eingeleitet und überwacht. Unter dem Gesichtspunkt der Vorbeugung nehmen die Mitarbeiter unter anderem in Baugenehmigungsverfahren Stellung und beraten Gewerbetreibende und Bürger. Nach Verbraucherbeschwerden zu Lebensmittelbetrieben oder zu angebotenen Waren ergibt sich ebenfalls Handlungsbedarf für die in der Lebensmittelüberwachung tätigen KollegInnen.

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Standord Ludwigslust: Christina Gehrke, amtliche Tierärztin Lebenmsittelüber-wachung; Kerstin Kneetz, SB Lebensmittel-überwachung; Anke Werschky, SB Tier- seuchenbekämpfung; Ina Böttcher, SB dez. Service; (v.l.n.r) © LK LUP FD39
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DVM Liane Schmietendorf, amtliche Tierärztin; Katrin Freund, amtliche Tierärztin und Steffi Preidel, amtliche Tierärztin auf dem Geflügelschlachthof in Brenz (v.l.n.r.) © LK LUP
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Liane Schmietendorf Amtstierärztin Geflügelfleischhygiene © LK LUP FD39

Im Weißfleischbereich findet die Schlachttieruntersuchung bereits im Stall statt. Der weitere Untersuchungsverlauf ist dem im Rotfleischbereich vergleichbar, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Schlachttechnik anders und die Anzahl der geschlachteten Tiere um ein Vielfaches höher ist.

Tierschutz

Der Tierschutz hat in den letzten Jahren - nicht zuletzt durch die ausführliche Diskussion in der Öffentlichkeit - einen hohen Stellenwert erhalten. Die Aufgabenstellung ist dabei sehr anspruchsvoll und nimmt hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes stetig zu. Wo gegen Tierschutzrechte verstoßen wird, können erhebliche Schäden, Schmerzen und Leiden für die gehaltenen Tiere die Folge sein. Verdachtsfälle müssen aufgeklärt werden. Doch der eigentliche Tierschutz setzt früher ein. Er soll durch Aufklärung und Selbstverständnis Missstände bei der Haltung, Unterbringung, Versorgung und im Umgang mit Tieren von vornherein vermeiden. Sehr viele Tierschutzprobleme haben ihre Ursache in mangelhafter Sachkenntnis der Tierhalter. Deshalb ist optimale Information auch optimaler Tierschutz. Durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz wird die besondere Bedeutung dieser Forderung unterstrichen.

Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltungen (z.B. Milchvieh, Mutterkühe, Zucht- und Mastschweine, Legehennen, Mastgeflügel), Schlachtstätten, Tiertransportunternehmen, Tiergärten, Zirkusunternehmen, Versuchstierhaltungen, der Zoofachhandel, gewerbsmäßig betriebene Reit- und Fuhrunternehmen, Hundezuchten unterliegen der routinemäßigen Kontrolle durch den FD 39 und sind zum Teil sogar erlaubnispflichtig. Die Erlaubniserteilung setzt eine genaue Überprüfung der Haltungsbedingungen und der Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen voraus. Beschwerden in Form von Tierschutzanzeigen machen inzwischen einen Großteil der anlassbezogenen Kontrollen aus. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass der Tierschutz als Möglichkeit herangezogen wird, Nachbarschaftstreitigkeiten auszutragen. Anordnungen zur Mängelbeseitigung und Ahndung von Verstößen erfolgen durch das Veterinäramt. Weitere rechtliche Schritte können eingeleitet werden; als letztes Mittel, um Tiere aus ihren mit Schmerzen und Leiden verbundenen Haltungen und Unterkünften zu erlösen, können dem Halter die Tiere fortgenommen und befristet auf dessen Kosten anderweitig untergebracht und im Anschluss ein Tierhaltungsverbot angeordnet werden. Besonders schwere Verstöße sind als Straftatsverdacht an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Die entstehenden Kosten, die durch die Unterbringung von fortgenommenen Tieren entstehen, können aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Tierhalter häufig nicht eingetrieben werden.

Um Fehler in der Tierhaltung zu vermeiden, müssen Baupläne für Tierstallungen oder andere Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren, wie zum Beispiel Tierpensionen oder Tierheime den Amtstierärzten zur Begutachtung hinsichtlich tierschutzgerechter Haltungsbedingungen vorgelegt werden.

Tierseuchenbekämpfung

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Dr. Cornelia Brüggemann, Amtstierärztin Tierseuchenbekämpfung © LK LUP FD39
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Dr. Lothar Daubner, amtlicher Tierarzt Tierseuchenbekämpfung; Dr.Daniela Deckers, amtliche Tierärztin Tierseuchenbekämpfung,QMB; DVM Carola Franzen, amtliche Tierärztin Tierschutz; Manuela Jahns, SB Tierseuchenbekämpfung; Margit Riehn, amtliche Fachassistentin ; Simone Rühe, amtliche Fachassistentin (v.l.n.r.) © LK LUP FD39
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Karin Müller, Kreislandwirtschaftsoberinspetorin und Dr. Sabine Tippelt,amtliche Tierärztin Tierseuchenbekämpfung, bei der Kontrolle nach Schweinehaltungshygieneverordnung © LK LUP FD39

Im Bereich Tierseuchen werden auf dem Gebiet der Haltung von Tieren die Aufgabengebiete Tierseuchenbekämpfung, Tierseuchenprophylaxe und die Beseitigung tierischer Nebenprodukte und Tierkörper wahrgenommen. Hierzu gehört neben der Überwachung und Attestierung von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen auch der Reiseverkehr mit Haustieren in Länder mit besonderen tierseuchenrechtlichen Anforderungen.

Die Tierseuchenbekämpfung, vor allem die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten, ist nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des FD 39. Früher gefürchtete Tierseuchen wie Tuberkulose, Brucellose, Leukose, Maul- und Klauenseuche und Tollwut haben inzwischen durch intensive Anstrengungen der Veterinärverwaltungen ihre Schrecken verloren. Allerdings gibt es weiterhin eine Vielzahl an Krankheiten wie Salmonellose, Aujeszkysche Krankheit, Klassische Schweinepest und Geflügelpest, die die Mitarbeiter vor schwierige Aufgaben stellt. Dazu kommen Krankheitserreger, die hier bisher in Deutschland oder Europa noch nicht aufgetreten waren (Blauzungenkrankheit, Schmallenbergvirus). Weitere Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest dringen immer weiter auch in Richtung Deutschland vor. Ein wichtiges Instrumentarium zur Tierseuchenbekämpfung ist die gute und rechtzeitige Diagnostik, deren lückenlose und effiziente Planung sowie Überwachung in den Händen der Kolleginnen und Kollegen des Fachgebietes Tierseuchenüberwachung liegt. Deshalb werden regelmäßige Blut- und Milchuntersuchungen in allen Rinder- und Schweinebeständen durchgeführt. Verdächtige verendete Tiere werden im Landeslabor in Rostock seziert und eingehend labordiagnostisch untersucht, um frühzeitig eine Seuchengefahr zu erkennen und Tierhaltungen vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen.

Ein elementares Glied in der Kette seuchenverhindernder Maßnahmen stellt die gut funktionierende Tierkörperbeseitigung dar. Sie dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Dies geschieht in dafür eigens eingerichteten und modern ausgestatteten Tierkörperbeseitigungsanlagen. Die seuchenhygienische Überwachung dieser als auch die von bioenergetischen Anlagen stellt ebenfalls einen wesentlichen Teil der amtlichen Arbeit dieses Bereiches Tierseuchenüberwachung dar.  Von der Wirtschaft abhängig ist besonders die Überwachung des Transportes. Neben dem nationalen ist dabei besonders der internationale Tierverkehr durch Schwankungen der Weltmarktpreise und Versorgungsgrade im (ost-)europäischen Ausland bestimmt. Internationale Transporte müssen bei landwirtschaftlichen Nutztieren ausnahmslos kontrolliert werden. Langfristige Planungen sind auf diesem Gebiet nicht möglich und binden sehr viel personelle Kapazitäten insbesondere der Amtstierärzte. Ähnlich wie in der Lebensmittelüberwachung werden die Haltungen landwirtschaftlicher Nutztiere und Veranstaltungen mit Tieren auch routinemäßig kontrolliert. Schwerpunkte dabei bilden die seuchenhygienische Absicherung der Tierhaltungen und verschiedene Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen, z. B. der Herpesvirusinfektion der Rinder. Bei festgestellten Verstößen werden Anordnungen zur Mängelbeseitigung getroffen und ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Ahndung von Verstößen eingeleitet. Im Fall des Ausbruchs von Tierseuchen müssen weitreichende Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und koordiniert werden, die je nach Tierseuche auch Auswirkungen auf umliegende Tierhaltungen und Hersteller tierischer Lebensmittel haben. In bestimmten Fällen wie hochgefährlicher Tierseuchen wie Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche sind alle Einwohner von Sperrmaßnahmen in den Restriktionsgebieten betroffen, auch wenn sie selbst keine Tiere halten.

Neben den Mitarbeitern im Kernbereich des Fachdienstes gibt es auch Mitarbeiter, die über Honorarverträge Aufgaben für den Landkreis wahrnehmen, zum Beispiel amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Abschließend ist zu bemerken, dass der Fachdienst 39 nur zu einem geringen Anteil klassische Aufgaben der Verwaltung wahrnimmt und viel Zeit auf den Straßen und in den Betrieben des Landkreises verbringt.