Annahme von Verbraucherbeschwerden aus dem Lebensmitteleinzelhandel, Gaststätten, Restaurants etc.

Verbraucherbeschwerden

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Bei dem täglichen Lebensmitteleinkauf oder auch dem Gaststättenbesuch kann es gelegentlich zu Beanstandungen kommen. In den meisten Fällen wird durch den Einzelhandel für die beanstandete Ware unkompliziert Ersatz geleistet oder durch den Gastwirt eine kulante Regelung vorgeschlagen. Bei offensichtlichen Mängeln, wie abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum oder Schimmelbefall auf dem Lebensmittel, sollte diese Art der Schadensbeseitigung gewählt werden.

Handelt es sich jedoch um größere Beanstandungen, durch die weitere Bürger betroffen sein können oder sogar die Gesundheit geschädigt wurde, sollte in jedem Fall die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde umgehend informiert werden. Weiterhin ist das beanstandete bzw. verdächtige Lebensmittel sicher und kühl aufzubewahren.

Für die Bearbeitung einer Verbraucherbeschwerde sind folgende Angaben wichtig, wenn diese möglichst vollständig gemacht werden können:

  • Art des Lebensmittels
  • Verpackung und Kennzeichnung (Mindesthaltbarkeitsdatum, sonstige Kennzeichnung)
  • Zu welchem Zeitpunkt wurde das Lebensmittel gekauft
  • Unter welchen Bedingungen wurde das Lebensmittel angeboten oder gelagert
  • Angaben über den Transport nach dem Kauf
  • Lagerung des Lebensmittels bei Ihnen zu Hause (z. B. Kühlung, lichtgeschützt)
  • Zeit zwischen Kauf und Feststellung des Mangels
  • Welchen Mangel haben Sie festgestellt? (z. B.abweichender Geruch oder Geschmack, verändertes Aussehen, Trübungen oder Ausflockung)
  • Haben Sie einen Kaufbeleg oder eine Rechnung
  • In welcher Zeit nach dem Lebensmittelverzehr traten Erkrankungssymtome auf
  • wurde ein Arzt hinzugezogen, wenn ja, Name, Anschrift
  • eventuelle Zeugen

Entsprechend der telefonischen Vereinbarung ist das Lebensmittel zur Dienststelle Ludwigslust oder einer der Außenstellen zu bringen. Eine Abholung vor Ort ist ggf. auch möglich. Durch einen Lebensmittelkontrolleur wird geprüft, ob die Verbraucherbeschwerde an das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Fischerei Rostock weitergeleitet wird.

Untersuchungen von Lebensmittelbeschwerdeproben sind für den Beschwerdeführer kostenlos, wenn ein Allgemeininteresse an der Untersuchung des Lebensmittels besteht. Zur Untersuchung übergebene Lebensmittel sowie deren Verpackungsmaterial, werden nicht entschädigt oder zurückgegeben.

Handelt es sich jedoch um Proben, die nicht in Zusammenhang mit einer Verbraucherbeschwerde stehen, müssen die Lebensmittel für eine Untersuchung am Staatlichen Untersuchungsamt abgelehnt werden. Eine Untersuchungsmöglichkeit besteht aber auf eigene Kosten bei privaten zugelassenen Lebensmittellabors.

Selbstverständlich können Sie sich auch an die hiesige Dienststelle wenden, wenn es um unzureichende hygienische Bedinungen oder gravierende Hygienemängel in einem Gastronomie- Handels- oder Gewerbebetrieb geht. Solche Anzeigen werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Eine Bearbeitung erfolgt aber nur dann, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift nennen. Anonyme Anzeigen können nicht entgegen genommen werden.