Hausmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle
Selbst bei einer konsequenten Müllsortierung fallen Abfälle an, für die es entweder keine Verwertungsmöglichkeiten gibt, oder die so verunreinigt sind, dass eine weitere Verarbeitung nicht möglich ist. Diese festen Abfälle aus Haushalten, Betrieben und Einrichtungen sind über die Hausmülltonne zu entsorgen.
Bestellung einer Hausmülltonne
Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück sind durch den Grundstückseigentümer Abfallbehälter in ausreichender Größe anzumelden. Generell ist zwar auch die Anmeldung durch den Mieter möglich, hierzu ist immer auch die Angabe des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner (Empfänger des Gebührenbescheides) erforderlich.
Für die Entsorgung des Hausmülls stehen Abfallsammelbehälter mit einem Volumen von 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Nutzung zur Verfügung.
Für die Anmeldung einer Hausmülltonne und zur Mitteilung von Änderungsmeldungen nutzen Sie bitte unsere Online-Formulare.
Hinweise zur Bereitstellung und Abfuhr
Die Entsorgung von Hausmüll wird in den Städten wöchentlich und in den Gemeinden 14-täglich angeboten. Wie oft Sie Ihre Hausmülltonne im Jahr zur Entleerung bereitstellen, entscheiden jedoch Sie. Die tatsächlichen Entleerungen werden über ein elektronisches Bauteil, dem Transponder, erfasst und gespeichert. Die Entleerungsgebühr errechnet sich somit aus den tatsächlichen Entleerungen bzw. aus den Mindestentleerungen, welche an die Behältergröße gekoppelt sind. (Abfallgebühren)
Damit es mit der Entleerung klappt:
- Stellen Sie am Abfuhrtag die Hausmülltonne bitte bis spätestens 6.00 Uhr an der nächstgelegenen, befestigten, öffentlichen Straße bereit.
- Die Hausmülltonne muss mit der Deckelöffnung in Richtung Straße stehen!
- Die Hausmülltonne ist nur soweit zu füllen, dass sich der Deckel gut schließen lässt.
Mehr Abfall als sonst? Unser Restmüllsack ist die Lösung!
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