Sperrmüll, Haushalts-, Elektro- und Elektronikschrott

Sperrmüll wird ins Fahrzeug verladen
© Abfallwirtschaftsbetrieb ALP

Zum Sperrmüll gehören sperrige und bewegliche Gegenstände, die in Wohnung, Haus und Garten in haushaltsüblichen Mengen anfallen und wegen ihrer Größe oder Ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfallsammelbehälter passen bzw. aufgrund ihres Gewichtes nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können.
Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung erfolgt auch die Abfuhr von Haushaltsschrott sowie von Elektro- und Elektronikschrott.

Hinweis!
Die bereit gestellten Gegenstände dürfen nicht größer als 2 m x 1 m x 0,75 m sein oder mehr als 50 kg wiegen!

 Wie erfolgt die Abfuhr?

Die Sperrmüllentsorgung kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.

In den Städten Crivitz und Brüel und in den Gemeinden und Ortsteilen  erfolgt die Abfuhr nach einem festen Tourenplan. Die Termine für Ihren Wohnort entnehmen Sie bitte unserem Abfallkalender!

In den Städten: Boizenburg, Dömitz, Goldberg, Grabow, Hagenow, Ludwigslust, Lübtheen, Lübz, Neustadt-Glewe, Parchim, Plau am See, Sternberg, Wittenburg und Zarrentin erfolgt die Abfuhr über Terminabforderung. Zur Bestellung der Abfuhr nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Der Abfuhrtermin wird Ihnen per e-Mail  mitgeteilt.

Was gehört zum Sperrmüll?

Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung erfolgt auch die Abfuhr von Haushaltsschrott sowie von Elektro- und Elektronikschrott.

Zum Sperrmüll gehören:
Möbel, Einrichtungsgegenstände, Matratzen, Spiegel, Teppiche, PVC- u. textile Fußbodenbeläge, Lampen, Kinderwagen, sperriges Spielzeug, Gartenmöbel, Bügelbrett, Koffer, Innenrollos, sperrige Kunststoffbehälter, Federbetten usw.

Zum Haushaltsschrott gehören:
Grill, Wäscheständer, Metallregal, Eimer, Fahrradrahmen, Kochtöpfe, Schubkarre und weitere Haushaltsgegenstände aus Metall

Zum Elektro- u. Elektronikschrott gehören:
Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde u. Backöfen, Mikrowellen usw.
Staubsauger, Kaffeemaschine, Toaster, Bügeleisen, Bohrmaschine, Rasenmäher, Nähmaschine, Haartrockner usw.
Computer, Monitore, Laptop, Notebooks, Drucker, Faxgeräte, Telefone usw.
Fernseher, Radio, Videorekorder, Videokamera, Musikinstrumente usw.

Laut Elektrogesetz müssen alle alten Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den PC bis hin zum Rasierapparat. Viele Elektrogeräte bestehen aus mehr als 1000 verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer oder Aluminium sind dies auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder bestimmte Flammschutzmittel. Die getrennte Sammlung der Altgeräte ermöglicht eine gezielte Aufbereitung vor der Entsorgung und Rückgewinnung von Wertstoffen.

Nicht zum Sperrmüll gehören

  • Gegenstände, die aus Bau- u. Umbaumaßnahmen anfallen: z.B. Steine, Ziegel, Holz, Holzgebälk, Fliesen, Türen u. Türrahmen, Fenster- u. Fensterrahmen, Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat und Parkettböden, Dusch- und Badewannen, Wasch- und WC-Becken, Dachrinnen, Zäune,Teichfolien und -wannen, Tapeten
  • Hausmüll, Geschirr, Alttextilien, Schuhe, Wertstoffe, Problemabfälle, kompostierbare Abfälle
  • Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen, Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
  • Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcken und Kartons verpackt

Hinweis zur Bereitstellung

Sperrmüll, Haushaltsschrott und Elektro- und Elektronikschrott sind bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag an die nächstgelegene, befestigte, öffentliche Straße, getrennt von einander bereitzustellen.
Bereitgestellte Gegenstände, die nicht im Rahmen der Sperrmüllsammlung eingesammelt wurden, sind unverzüglich zurückzunehmen.

Selbstanlieferung

Kleinmengen von Sperrmüll, Haushaltsschrott und Elektro-/Elektronikschrott können auch kostenfrei selbst angeliefert werden.

Annahmestellen finden Sie hier.

Sonderregelung

Bei Haushaltsauflösungen und Umzügen kann eine gesonderte Sperrmüllabfuhr beantragt werden, wenn die Einhaltung des Termins nach dem Tourenplan in den Gemeinden und Ortsteilen nicht möglich ist. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung, Tel. 03871 722-7005.