Abfallgebühren
Abfallgebühren für Hausmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle
Die Abfallgebühren werden in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße erhoben. Für die Entsorgung von Hausmüll und gewerblichen Siedlungsabfällen stehen Abfallsammelbehälter mit einem Volumen von 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung.
Die Abfuhr der Hausmülltonne wird in den Städten wöchentlich und in den Gemeinden 14-täglich angeboten. Unter Beachtung der von der Behältergröße abhängigen Mindestentleerungen entscheiden Sie selbst, wie oft Sie die Behälter zur Entleerung bereitstellen.
Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück sind durch den Grundstückseigentümer Abfallbehälter anzumelden. Generell ist zwar auch die Anmeldung durch den Mieter möglich, hierzu ist immer auch die Angabe des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner (Empfänger des Gebührenbescheides) erforderlich. Auch Wochenendgrundstücke sind an die Abfallentsorgung anzuschließen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung.
Die Wahl der Behältergröße ist unabhängig von der Personenzahl. Es muss aber sicher gestellt sein, dass die Behältergröße ausreicht, den regelmäßig im Haushalt bzw. auf dem Grundstück anfallenden Abfall entsorgen zu können. Der 60-Liter-Behälter sollte vorrangig von 1 bis 2-Personenhaushalten genutzt werden.
Abfallgebühren für Hausmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle |
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Behälter- größe |
Behälter- Grundgebühr pro Jahr |
Mindestent- |
Entleerungs- gebühr |
Gesamtgebühr pro Jahr (bei Mindestent- leerungen) |
jede weitere Entleerung |
60 Liter |
24,60 € |
4 |
3,70 € |
39,40 € |
3,70 € |
80 Liter |
33,00 € |
4 |
4,40 € |
50,60 € |
4,40 € |
120 Liter |
49,80 € |
4 |
5,70 € |
72,60 € |
5,70 € |
240 Liter |
99,60 € |
4 |
8,15 € |
132,20 € |
8,15 € |
1.100 Liter |
458,40 € |
keine |
25,10 € |
— |
25,10 € |
Der amtliche Abfallsack kostet: 3,90 € |
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Für die Änderung der Behältergröße der Hausmülltonne wird eine Tauschgebühr in Höhe von 9,00 € erhoben. |
Jahresgebühr Biotonne
In den Städten sind Bioabfälle, soweit sie nicht selbst kompostiert oder nicht über die vom Landkreis festgelegten Sammelstellen entsorgt werden können, über die Biotonne getrennt vom Hausmüll zu sammeln.
Für die Sammlung des Bioabfalls stehen Behälter mit einem Volumen von 60 Liter, 80 Liter und 120 Liter zur Verfügung. Die Anmeldung der Biotonne ist vom Grundstückseigentümer vorzunehmen. Für die Nutzung der Biotonne wird in Abhängigkeit von der Behältergröße folgende Jahresgebühr erhoben.
Jahresgebühr Biotonne | |
Behältergröße | Jahresgebühr |
60 Liter |
112,20 € |
80 Liter |
120,00 € |
120 Liter |
135,60 € |