Abfallgebühren

Haushalt
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Abfallgebühren für Hausmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle

Die Abfallgebühren werden in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße erhoben. Für die Entsorgung von Hausmüll und gewerblichen Siedlungsabfällen stehen Abfallsammelbehälter mit einem Volumen von 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung.

Die Abfuhr der Hausmülltonne wird in den Städten wöchentlich und in den Gemeinden 14-täglich angeboten. Unter Beachtung der von der Behältergröße abhängigen Mindestentleerungen entscheiden Sie selbst, wie oft Sie die Behälter zur Entleerung bereitstellen.

Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück sind durch den Grundstückseigentümer Abfallbehälter anzumelden. Generell ist zwar auch die Anmeldung durch den Mieter möglich, hierzu ist immer auch die Angabe des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner (Empfänger des Gebührenbescheides) erforderlich. Auch Wochenendgrundstücke sind an die Abfallentsorgung anzuschließen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung.

Die Wahl der Behältergröße ist unabhängig von der Personenzahl. Es muss aber sicher gestellt sein, dass die Behältergröße ausreicht, den regelmäßig im Haushalt bzw. auf dem Grundstück anfallenden Abfall entsorgen zu können. Der 60-Liter-Behälter sollte vorrangig von 1 bis 2-Personenhaushalten genutzt werden.

 Abfallgebühren für Hausmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle

Behälter-
größe
Behälter-
Grundgebühr
pro Jahr

Mindestent-
leerungen

Entleerungs-
gebühr
Gesamtgebühr
pro Jahr (bei
Mindestent- leerungen)
jede
weitere
Entleerung

60 Liter

 24,60 €

 4

 3,70 €

 39,40 €

 3,70 €

80 Liter

 33,00 €

 4

 4,40 €

 50,60 €

 4,40 €

120 Liter

 49,80 €

 4

 5,70 €

 72,60 €

 5,70 €

240 Liter

 99,60 €

 4

 8,15 €

 132,20 €

 8,15 €

1.100 Liter

 458,40 €

 keine

 25,10 €

      — 

 25,10 €

Der amtliche Abfallsack kostet: 3,90 € 

 Für die Änderung der Behältergröße der Hausmülltonne wird eine Tauschgebühr in Höhe von 9,00 € erhoben.

Jahresgebühr Biotonne

In den Städten sind Bioabfälle, soweit sie nicht selbst kompostiert oder nicht über die vom Landkreis festgelegten Sammelstellen entsorgt werden können, über die Biotonne getrennt vom Hausmüll zu sammeln.

Für die Sammlung des Bioabfalls stehen Behälter mit einem Volumen von 60 Liter, 80 Liter und 120 Liter zur Verfügung. Die Anmeldung der Biotonne ist vom Grundstückseigentümer vorzunehmen. Für die Nutzung der Biotonne wird in Abhängigkeit von der Behältergröße folgende Jahresgebühr erhoben. 

Jahresgebühr Biotonne
Behältergröße Jahresgebühr

60 Liter

112,20 €

80 Liter

 120,00 €

120 Liter

 135,60 €

Hinweise zum Gebührenbescheid

Nachdem Ihre Hausmülltonne aufgestellt wurde, erhält der Grundstückseigentümer einen vorläufigen Gebührenbescheid.  In diesem steht, welche Gebühren im laufenden Jahr für die Abfallentsorgung zu zahlen sind und wann die Zahlung fällig wird. Die Gebühr setzt sich aus einer Behältergrundgebühr und der Entleerungsgebühr zusammen.  Für jede Behältergröße sind entsprechende Mindestentleerungen pro Jahr festgelegt, die für die Vorkalkulation der Entleerungsgebühr zu Grunde gelegt  werden.

Die Abfuhr der Hausmülltonne wird in den Städten wöchentlich und in den Gemeinden 14-täglich angeboten. Wie oft Sie Ihre Hausmülltonne über die Mindestentleerungen hinaus im Jahr zur Entleerung bereitstellen, entscheiden jedoch Sie. Die tatsächlichen Entleerungen werden über ein elektronisches Bauteil, dem Transponder, erfasst und gespeichert. In der Endabrechnung, die zu Beginn des Folgejahres erstellt wird, erfolgt dann die Verrechnung der über den Mindestentleerungen liegenden tatsächlichen Entleerungen. Die Entleerungsgebühr errechnet sich somit aus den tatsächlichen Entleerungen bzw. aus den Mindestentleerungen.

Die Abfallgebühr dient zur Deckung folgender Leistungen

Behältergrundgebühr
Mit der Behältergrundgebühr finanziert der Abfallwirtschaftsbetrieb die Entsorgung von Sperrmüll und Haushaltsschrott, Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), schadstoffhaltigen Abfällen (Schadstoffmobil), kompostierbaren Grünabfällen und Weihnachtsbäumen sowie das Einsammeln und Transportieren von Elektro- und Elektronikgeräten.
Auch der notwendige Verwaltungsaufwand sowie die Kosten für Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit werden von der Behältergrundgebühr abgedeckt.

Entleerungsgebühr
Die Entleerungsgebühr je Behälter setzt sich zusammen aus den Kosten für das Einsammeln, Befördern und die Beseitigung von Hausmüll und gewerblichen Siedlungsabfällen sowie für die Behälterverwaltung.

Jahresgebühr für Bioabfallentsorgung
Die Jahresgebühr dient zur Deckung der Entsorgung von Bioabfällen und der Behälterbewirtschaftung.