Verkehrsüberwachung - Bußgeldstelle

Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr

Fragen und Antworten

Fahrverbot - Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?

Ist mit dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten angeordnet worden, muss der Führerschein zur Vollstreckung des Fahrverbotes in amtliche Verwahrung gegeben werden. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Die Abgabe des Führerscheins kann unter Vorlage des Bußgeldbescheides in den Bürgerbüros des Landkreises erfolgen.

Bürgerbüros

Wieviele Punkte habe ich auf meinem "Flensburgkonto"?

Gemäß dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges erfolgt bei der Ahndung von Verkehrsverstößen die Eintragung von Punkten beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit 1 oder 2 Punkten bewertet.

Seit dem 01. Mai 2014 gibt es ein neues Punktesystem und das Verkehrszentralregister (VZR) wurde in das Fahreignungsregister (FAER) umbenannt.

Auskunft über den Punktestand erhält man über die Internetseite des KBAs.  

> Kraftfahrtbundesamt (KBA)