Führerscheinstelle, Fahrlehrer- und Fahrschulwesen

Fahrerlaubnisbehörde/Führerschein

Die Führerscheinstelle befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um das Fahrerlaubnis und Fahrschulrecht. In diesem Bereich sind 13 Mitarbeiter tätig, davon 4 am Standort in Schwerin. Viele Bürger haben schon einmal in ihrem Leben mit uns zu tun gehabt - egal in welcher Form. Wenn wir die Fahrerlaubnis erteilen und den Führerschein aushändigen, dann ist jeder von unserer Arbeit begeistert. Wenn jedoch die Information über den gegenwärtigen Punktestand mit der dazugehörigen Verwaltungsgebühr ins Haus flattert, ist man nicht mehr so gut auf uns zu sprechen. Gegenwärtig sind wir in der glücklichen Lage, dass alle vorhandenen Stellen hier besetzt sind. Nur dadurch und weil wir sehr erfahren sind, ist der Ansturm von Bürgern zu bewältigen. Immer wenn wir davon ausgegangen sind, dass die gesetzlichen Regelungen alle Eventualitäten abdecken, haben sich die EU und natürlich die Bundesregierung wieder etwas Neues ausgedacht. So sorgen sie dafür, dass die Mitarbeiter sich lebenslang fortbilden müssen. Aber wir behalten unser Wissen natürlich nicht für uns allein, denn die Mitarbeiter in den Bürgerbüros werden durch uns regelmäßig geschult.

Intern gibt es eine Trennung zwischen den Mitarbeitern, die positive Vorgänge (Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umtausch von Fahrerlaubnissen) und negative Vorgänge (Entzug wegen Drogen oder Alkohol, Eignungsmängel, Punktemitteilungen u. ä.) bearbeiten.

Die Aufsicht einschließlich der Genehmigungen nach dem Fahrlehrergesetz unterliegen ebenfalls dem Fachdienst Straßenverkehr.

Aufgaben und Leistungen der Führerscheinstelle

Fahrerkarte, Ausstellung einer Fahrerkarte

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis
. Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in einen EURO-Führerschein
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins

Die Gebühr in Höhe von 37,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:                                 
. Frau Rensch                                                                    
  Tel.: 03871 722-3607                                                         
  Fax: 03871 722-77-3607                                                     
  E-Mail: [email protected]                                       

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlagen:
. Verordnung zur Durchfhrung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

Fahrgastbeförderung - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis
. Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in einen EURO-Führerschein
. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
. Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV)
. leistungspsychologisches Gutachten (bei erstmaliger Erteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
. Führungszeugnis der Belegart O

Die Gebühr in Höhe von 42,60 Euro bei Erstertelung und 38,00 Euro bei Verlängerung ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlagen:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Fahrlehrer- und Fahrschulwesen

Frau Rambow
Tel.: 03871 722-3600
Fax: 03871 722-77-3600
E-Mail: [email protected]

Frau Weber
Tel.: 03871 722-3601
Fax: 03871 722-77-3601
E-Mail: [email protected]

Führerschein - Ausstellung eines EURO-Führerscheins

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins

Die Gebühr in Höhe von 29,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Ersatz bei Verlust/Diebstahl oder Namensänderung/Unbrauchbarkeit

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personaldokument, ggf. eine Meldebescheinigung
. ggf. Diebstahlsanzeige
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Hestellung des Kartenführerscheins

DieGebühr in Höhe von
. 36,00 Euro bei Ersatz
. 39,30 Euro bei Diebstahl oder
. 70,00 Euro bei Verlust
ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)


Führerschein - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Meldebescheinigung ausgedruckt oder
. Meldebescheinigung auf dem Antrag und Ablichtung eines Personaldokuments
. Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
. ggf. Nachweis über die Eignung
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
. Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort, ggf. Nachweis über Erste Hilfe

Die Gebühr in Höhe von 48,40 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Erteilung einer Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren ab 17 Jahre

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Meldebescheinigung ausgedruckt oder. Meldebescheinigung auf dem Antrag und Ablichtung eines Personaldokuments
. Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
. ggf. Nachweis über die Eignung
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
. Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort, ggf. Nachweis über Erste Hilfe
. Zustimmung der Erziehungsberechtigten
. Ablichtung des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson(-en)

Die Gebühr in Höhe von 51,10 Euro zuzüglich 13,30 Euro pro Begleitperson ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage:
. Veordnung übe die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Meldebescheinigung ausgedruckt oder
. Meldebescheinigung auf dem Antrag und Ablichtung eines Personaldokuments
. Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
. ggf. Nachweis über die Eignung
. Ablichtung des aktuellen Führerscheines
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
. ggf. Nachweis über Erste Hilfe

Die Gebühr in Höhe von 47,60 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected] 

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Gültigkeit von Führerscheinen

Alle durch die BRD und die DDR ausgestellten Führerscheine und Fahrerlaubnisse bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.

Hierbei gelten folgende  Einschränkungen:
. Der allgemeine Zustand des Dokuments ist ohne Beanstandungen.
. Das Lichtbild sollte dem Inhaber entsprechen.
. Der Name, auf den das Dokument ausgestellt wurde, sollte mit dem Personalausweis übereinstimmen.
. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen 2 bzw. C und D ist bis zum 50. Lebensjahr befristet.
. Die allgemeine Gültigkeit von Führerscheinen ist ab dem 19.01.2013 auf 15 Jahre befristet.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 6403226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 6403230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 6403225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 6403230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 6403226
  Fax: 0385 6403230
  E-Mail: [email protected]

Führerschein - Internationaler Führerschein

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis
. Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in den EURO-Führerschein
. ein biometrisches Lichtbild, ggf. ein zweites Lichtbild
. ggf. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins

Die Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten. Bei erforderlicher Umschreibung in den EURO-Führerschein sind zusätzlich 29,00 Euro zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 6403226
  Fax: 0385 6403230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung bzw. Verzicht

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis
. Führungszeugnis der Belegart O
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Hrestellung des Kartenführerscheins

Die Gebühr in Höhe von 130,00 bis 200,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:

Für den Altkreis Ludwigslust:
. Herr Kneetz
  Tel.: 03871 722-3603
  Fax: 03871 722-77-3603
  E-Mail: [email protected]

. Frau Möller
  Tel.: 03871 722-3602
  Fax: 03871 722-77-3602
  E-Mail: [email protected]

Für den Altkreis Parchim:
. Frau Manthei
  Tel.: 03871 722-3605
  Fax: 03871 722-77-3605
  E-Mail: [email protected]

. Herr Pellin
  Tel.: 03871 722-3604
  Fax: 03871 722-77-3604
  E-Mail: [email protected]

Für die Landeshauptstadt Schwerin:
. Frau Loh
  Tel.: 0385 6403207
  Fax: 0385 6403230 und 03871 722-77-3609
  E-Mail: [email protected]

Bearbeitung Punkte für den Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Stadt Schwerin:
. Herr Hoppe
  Tel.: 03871 722-3606
  Fax: 03871 722-77-3606
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Führerschein - Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Meldebescheinigung ausgedruckt oder
. Meldebescheinigung auf dem Antrag und Ablichtung eines Personaldokuments
. Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
. ggf. Nachweis über die Eignung
. Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Nachweis über Erste Hilfe
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheines
. ggf. Ablegung der theoretischen und/oder praktischen Prüfung

Die Gebühr in Höhe von 47,60 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung

 

Staatenliste Umschreibung ausl FS

Führerschein - Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis

Zur Antragstellung werden benötigt:
. Personalausweis
. Nachweis über die ärztliche Untersuchung der Augen
. Nachweis über die Eignung
. ein biometrisches Lichtbild
. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins

Bei Verlängerung der Gültigkeit mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 ist eine Gebühr in Höhe von 76,20 Euro zu entrichten.

Nur für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 ist eine Gebühr in Höhe von 42,30 Euro zu entrichten. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
. Personalausweis
. biometrisches Lichtbild
. Führerschein
. Nachweis über die Module

Ansprechpartner in Parchim:
. Frau Rensch
  Tel.: 03871 722-3607
  Fax: 03871 722-77-3607
  E-Mail: [email protected]

. Frau Kostmann
  Tel.: 03871 722-3608
  Fax: 03871 722-77-3608
  E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner in Schwerin:
. Frau Sonnenberg
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 03871 722-77-3612 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Diers
  Tel.: 0385 640 3225
  Fax: 03871 722-77-3611 und 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

. Frau Paul
  Tel.: 0385 640 3226
  Fax: 0385 640 3230
  E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Grundlage:
. Verordnung übe rdie Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-VerordnungI