11.06.2015
Öffentliche Bekanntmachung
der Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Ludwigslust-Parchim / Beitragsfestsetzung für das Jagdjahr 2015 / 2016
Auf der Grundlage der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse vom 25.02.2012, geändert am 31.01.2015, in Verbindung mit dem § 27 Abs. 6 LJagdG M - V vom 22. März 2000 (GVOBl.M - V S.126. werden folgende Beitragshöhen beschlossen:
- Der Grundbeitrag wird bezogen auf die Jagdfläche festgelegt in Höhe von 0,80 € / ha.
Ausgenommen sind Wasserflächen von Seen ab 30 Hektar und von künstlichen Fischteichen. Der Grundbeitrag wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.02.2012 nach Risikostufen differenziert erhoben und anhand des beschlossenen Rabattsystems gemindert. Risikostufen und revierbezogene Rabatte können den Grundbeitrag mindern und werden auf dem Beitragsbescheid ausgewiesen!
- Der gemäß § 4 Ziff. 3 der Beitragssatzung zu leistende Schadensbeitrag beträgt 10 % der von der Kasse für das abgelaufene Jagdjahr an oder für das Mitglied gezahlten Ersatzleistungen. Der Schadensbeitrag erhöht sich um weitere 10 % für jedes Jahr, in dem die Kasse in den letzten fünf Jahren vor der Beitragserhebung Wildschadenausgleich an oder für das Mitglied geleistet hat. Der Schadensbeitrag beträgt höchstens 50 % der Ersatzleistung.
- Der Grenzbeitrag kann entsprechend § 4 Abs.4 der Beitragssatzung der Wildschadens-ausgleichskasse erhoben werden!
J. Behrends, Kassenvorsteher
A. Lobbe, 1. Stellvertreter