Zurück zur Listenansicht

12.05.2015

Öffentliche Bekanntmachung

Grundstück in Crivitz, Flur 24, Flurstücke 3 und 9; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen

Am 10.04.2015 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

 

  1. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für das Kalenderjahr 2014 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben des Herrn Willy Schröder, Eigentümer des Grundstücks in Crivitz, Flur 24, Flurstücke 3 und 9, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Parchim von Crivitz, Blatt 3800, ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 178,62 Euro zuerkannt.

 

  1. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.

 

  1. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

 

 

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

 

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Parchim, Raum 228

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

 

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben des Herrn Willy Schröder.

 

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

 

Im Auftrag

 

Zielke

jur. Mitarbeiter